Kfz-Kennzeichen: Historisches Kennzeichen
Kurzbeschreibung
Es besteht die Möglichkeit, den Kennzeichenzusatz "H" für historische Fahrzeuge eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgt in die Fahrzeugdokumente sowie auf das Kennzeichen.
Beschreibung
Fahrzeuge können ein historisches Kennzeichen erhalten, wenn das Erstzulassungsdatum mindestens 30 Jahre zurückliegt und ein positives Oldtimer-Gutachten gemäß §23 StVZO einer Prüfstelle vorliegt.
Dazu ist ein Antrag auf Zuteilung eines "H"-Kennzeichens bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.
Ein Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen) kann nur zusammen mit der An- bzw. Ummeldung eines Fahrzeugs beantragt werden. Es ist nicht möglich, ein abgemeldetes Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen zu versehen ohne es gleichzeitig zuzulassen.
Ein historisches Kennzeichen kann auch in Kombination mit einem Saison-Kennzeichen zugeteilt werden.
Historische Kennzeichen können nicht in grüner Schrift zugeteilt werden.
Bei Zuteilung eines H-Kennzeichens ist maximal eine 7-stellige Kombination möglich:
GT - AA 123 H
Bei Zuteilung eines H-Kennzeichens mit Saison ist maximal eine 6-stellige Kombination zulässig:
GT- AA 12 H (03-10)
- Zulassungsantrag (muss Original unterschrieben sein)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
ODER
- Abmeldebestätigung (Fahrzeug wurde vor dem 01.10.2005 letztmals abgemeldet)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
- Kennzeichen: bei zugelassenen Fahrzeugen
- EVB-Nummer der Versicherung
- ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
- Positives Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO
Bei Änderung auf H-Kennzeichen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
- Kennzeichen
- ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
- EVB-Nummer der Versicherung → nur wenn zeitgleich ein Saisonzeitraum ergänzt oder geändert werden muss.
- Positives Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
→ Besonderheit GbR: Verantwortlichkeitserklärung (siehe "Anträge/Informationsblätter) und ggf. Gesellschaftervertrag
→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse
→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld ein Kennzeichen zu reservieren:
Kennzeichenreservierung für den Kreis Gütersloh
Hier kann die KFZ-Steuer berechnet werden:
- Das Fahrzeug muss ab dem Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre alt sein und über ein positives Oldtimer-Gutachten verfügen (Prüfung bestanden).
- Die 30 Jahre ab Erstzulassung werden auf den Tag genau berechnet.
- Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz/Firmensitz im Zuständigkeitsbereich des Kreises Gütersloh
- Kfz-Zulassungen auf unselbstständige Zweigstellen sind nicht gestattet.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Gebühr im Rahmen der Zulassung | ab 40,80€ |
Gebühr im Rahmen einer technischen Änderung bei zugelassenen Fahrzeugen | ab 30,60€ |
zzgl. Gebühren für neue Kennzeichen |
Zahlung mit Bargeld und Girokarte möglich.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
-
Kfz-Zulassungen (2.2.1)
-
- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Telefon: 05241 85-1200
-
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de