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Stapler-Ausnahmegenehmigung

Beschreibung

Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.

Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.

Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.

 

  1. Antrag
  2. Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
  3. Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
  4. Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen

 

Rechtsgrundlagen

§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung

§ 29 Straßenverkehrsordnung

§ 47 Fahrzeugzulassungsverordnung

Gebühr Ausnahmegenehmigung: je nach Einzelfall, i.d.R. 300,00 € (Ausnahmegenehmigung für 12 Jahre)

Überweisung

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Zuständige Einrichtungen