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Wechselkennzeichen

Beschreibung

Autofahrer können mit nur einem Nummernschild wechselweise mit unterschiedlichen Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

Wenn der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz (bzw. Betriebssitz) im Kreis Gütersloh hat, kann das Wechselkennzeichen beantragt werden.

Das Wechselkennzeichen darf nur für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Und zwar innerhalb der EU-Fahrzeugklassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorräder) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm).

Dazu ist ein Antrag bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

Gleichzeitig kann eine neue Feinstaubplakette bei der Zulassungsstelle gekauft werden.

Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

Voraussetzung

  • 2 zulassungspflichtige Fahrzeuge oder
  • 2 zulassungsfreie aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge
  • gleicher Halter
  • gleiche Fahrzeugklasse (Klasse M1, Klasse L, Klasse O1)

Besonderheiten

  • Kennzeichenschilder in gleicher Anzahl und Abmessung
  • nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen möglich
  • Historische Kennzeichen möglich (H-Kennzeichen)
  • Wechselkennzeichen werden auch bei steuerbefreiten Fahrzeugen schwarz (nicht grün) geprägt
  • Wechselkennzeichen bestehen aus einem gemeinsamen Kennzeichenteil (wird gewechselt) und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil (bleibt am jeweiligen Fahrzeug)
  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
  5. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  6. Fahrzeugschein
  7. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
  8. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
  9. Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben -
  10. Bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschild/er
  11. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:
  12. Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
  13. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

38,90 € - 74,80 €

Rechtsgrundlagen

§ 9 Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson