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Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk (mit und ohne Kennzeichenwechsel)

Beschreibung

Ein Fahrzeug war oder ist bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll jetzt auf einen anderen Halter im Kreis Gütersloh zugelassen werden.

Seit dem 01.10.2019 ist es möglich bei zugelassenen Fahrzeugen das auswärtige Kennzeichen weiter zu führen.

Dazu ist ein Antrag auf Umschreibung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Gleichzeitig kann eine neue Feinstaubplakette bei der Zulassungsstelle gekauft werden.

Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

Umschreibung eines Fahrzeugs bei Umzug des Fahrzeughalters ohne Kennzeichenwechsel siehe unter Anschriftänderung.

Online-Dienstleistung: Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Kennzeichenwechsel oder eine Online-Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk ohne Kennzeichenwechsel über das Internet vorgenommen werden. Bei Interesse bitte nachfolgenden Link aufrufen:

ONLINE-Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk (mit und ohne Kennzeichenwechsel)

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
  5. Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
  6. Fahrzeugschein
  7. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
  8. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
  9. Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben -
  10. Bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschild/er
  11. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:
  12. Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
  13. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

30,30 €

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen