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Verkehrsregelung und -beschilderung

Beschreibung

Für Verkehrsregelungen und Verkehrszeichen (z.B. Ampeln, Geschwindigkeit, Überholverbot, Anlieger frei) ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.

Ausnahme:
Für Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

Anfragen bzw. Anregungen können gerne persönlich, telefonisch oder formlos per Post, E-mail oder Fax mitgeteilt werden.

 

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Zuständige Einrichtungen