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Amtsärztliche Stellungnahmen für das Finanzamt / für die Kindergeldkasse
Beschreibung
Es wird eine amtsärztliche Bescheinigung ausgestellt zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Finanzamt, Kindergeldkasse).
FAQ
1. Was wird vom Amtsarzt bescheinigt?
Bescheinigungen werden beispielsweise ausgestellt:
- Zur Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen
- Bei krankheitsbedingter Unterbrechung oder Abbruch einer Ausbildungsmaßnahme
2. Ist immer eine ärztliche Untersuchung notwendig?
Nein, Stellungnahmen erfolgen in Ausnahmefällen auch nach Aktenlage.
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Entlassungsberichte, ärztliche Atteste
Die Gebühren müssen bar bezahlt werden. Die Kosten betragen zwischen 35,- € und 70,- €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1650 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1650
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E-Mail: s.cordes@kreis-guetersloh.de
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