Amtsärztliche Stellungnahmen für das Finanzamt
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Es wird eine amtsärztliche Bescheinigung ausgestellt zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Finanzamt).
FAQ
1. Was wird vom Amtsarzt bescheinigt?
Bescheinigungen werden beispielsweise ausgestellt:
- Zur Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen
- Bei krankheitsbedingter Unterbrechung oder Abbruch einer Ausbildungsmaßnahme
2. Ist immer eine ärztliche Untersuchung notwendig?
Nein, Stellungnahmen erfolgen in Ausnahmefällen auch nach Aktenlage.
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Entlassungsberichte, ärztliche Atteste
Die Gebühren müssen bar bezahlt werden. Die Kosten betragen zwischen 35,- € und 70,- €.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Amtsärztlicher Dienst (6.2.1)
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- Straße: Herzebrocker Straße Hausnummer: 140
- PLZ: 33334 Ort: Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1650 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Gesundheit (6.2)
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- Straße: Herzebrocker Straße Hausnummer: 140
- PLZ: 33334 Ort: Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1664 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1650
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E-Mail: s.cordes@kreis-guetersloh.de