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Amtsärztliche Stellungnahmen: Krankenhilfeleistungen nach SGB II und SGB XII
Beschreibung
Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten und im Einzugsbereich des Jobcenters für den Kreis Gütersloh liegen.
FAQ
1. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahme begutachtet
Stellungnahmen erfolgen beispielsweise zur:
- Notwendigkeit von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (Krankenkostzulage)
- Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bei Krankheit
- Notwendigkeit von Hilfsmitteln (z. B. Rollator)
- Beurteilung der Umzugsfähigkeit bei notwendigem Wohnungswechsel
2. Ist bei Bedarf auch ein Hausbesuch möglich?
Die Beurteilung der Umzugsfähigkeit und die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe erfolgt i.d.R. im Rahmen eines Hausbesuchs.
In Einzelfällen kann bei schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen auch bei anderen Fragestellungen ein Hausbesuch erfolgen.
3. Ist immer eine amtsärztliche Untersuchung notwendig?
Nein, Stellungnahmen zu Mehrbedarf erfolgen beispielsweise gewöhnlich nach Aktenlage.
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Ergebnisse früherer Untersuchungen durch andere Behörden, z. B. Versorgungsamt, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MdK), Rentenversicherer, ggf. Entlassungsberichte von Reha- Kliniken
Die Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1650 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1650
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E-Mail: s.cordes@kreis-guetersloh.de
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