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Apothekenbetriebserlaubnis
Beschreibung
Die Apothekenaufsicht und die Arzneimittelüberwachung dienen insbesondere der Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz.
Für die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus den hinterlegten Merkblättern ergeben.
Zur Aufgabe der Apothekenaufsicht gehört es auch, alle weiteren Anträge von Apotheken zu prüfen, die im Rahmen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung gestellt werden – zum Beispiel zum Versand, zum Großhandel oder zur Versorgung von Krankenhäusern oder Betreuungseinrichtungen mit Arzneimitteln.
Onlinedienstleistung
Downloads
- Merkblatt Betriebserlaubnis für eine Apotheke
- Antrag Erteilung Betriebserlaubnis einer Apotheke (Anlage 1)
- Betriebserlaubnis für eine Apotheke Anlage 2
- Betriebserlaubnis für eine Apotheke Anlage 3
- Merkblatt Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken
- Antrag Erteilung Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken (Anlage 1)
- Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken Anlage 2
- Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken Anlage 3
- Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken Anlage 4
- Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken Anlage 5
Zuständige Einrichtungen
- 6.2.5: Verwaltung der Abteilung Gesundheit
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-0 - Fax:
05241 85-4000
- Telefon:
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