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Beihilfe für medizinische Leistungen: Amtsärztliche Stellungnahmen
Beschreibung
Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen.
FAQ
1. Wer wird begutachtet?
Beamte / Personen mit Anspruch auf Leistung nach der Beihilfeverordnung. Der Auftrag wird immer von der zuständigen Beihilfestelle erteilt.
2. Ist immer eine körperliche Untersuchung notwendig?
Nein, Stellungnahmen zu Beihilfefähigkeit erfolgen häufig nach Aktenlage (Vorlage vorhandener Unterlagen) und erfordern somit keine persönliche Vorstellung.
3. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Stellungnahme begutachtet?
- Kostenübernahme von wissenschaftlich noch nicht anerkannten Behandlungsmethoden
- Kostenübernahme von Hilfsmitteln
- Kostenübernahme von Medikamenten im Rahmen von Einzelfallentscheidungen
- Notwendigkeit ambulanter/stationärer Reha-Maßnahmen
- Auftragsschreiben der Beihilfestelle (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte) eventuell mit beigefügter ärztlicher Verordnung
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte
Die Gebühren werden vom Auftraggeber (Beihilfestelle) übernommen.
Zuständige Einrichtungen
- 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1650 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1650
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E-Mail: s.cordes@kreis-guetersloh.de
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