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Amtsärztliches Attest bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
Beschreibung
Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Bescheinigungen bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit.
Der Prüfling setzt sich mit der am 1. Wohnsitz zuständigen Gesundheitsbehörde direkt in Verbindung.
FAQ
1. Wer wird begutachtet?
Personen, die zur Bestätigung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit laut Prüfungsordnung ein amtsärztliches Attest benötigen.
2. Ist immer eine körperliche Untersuchung notwendig?
Ja.
3. Kann eine amtsärztliche Untersuchung auch nachträglich erfolgen?
Nein. Die amtsärztliche Untersuchung muss spätestens am Prüfungstag stattfinden.
- Personalausweis
- Attest des behandelnden Arztes
- Gesetzliche Grundlage des zuständigen Prüfungsamtes über die Notwendigkeit der Vorlage eines amtsärztlichen Attestes.
Es entstehen Gebühren in Höhe von 35 bis 70 €.
Zahlungsart
Die Gebühren sind bar zu bezahlen.
Rechtsgrundlagen
Prüfungsordnungen der jeweiligen Prüfungsämter
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1650 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1650
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E-Mail: s.cordes@kreis-guetersloh.de
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