Erteilung von Abgrabungsgenehmigungen
Der Kreis Gütersloh ist zuständig für die Genehmigung von Abgrabungen oberirdischer Bodenschätze. Im Kreisgebiet wird fast ausschließlich Sand gewonnen, entweder im Trockenabbau oder im Nassabbau, also bei gleichzeitiger Freilegung des Grundwassers.
Wer eine Abgrabung im Kreis Gütersloh durchführen möchte, muss diese zuvor beantragen. In der Regel wird ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Planung Kontakt mit einem der Ansprechpartner aufzunehmen.
Zuständige Mitarbeiter/-innen
Eberhard Beckemeyer | Fachtechnische Fragen, z.B. Anträge, Abbauüberwachung und Rekultivierung | 05241 85 2716 |
Wolfgang Schulze |
| 05241 85 2708 |
Kim Sotowitz |
| 05241 85 2725 |
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31.07.2009
- Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz) vom 23.11.1979
Unterlagen
- Abbauantrag mit den zur Erläuterung des Vorhabens erforderlichen Zeichnungen und Beschreibungen,
- ggf. weitere Unterlagen wie zum Beispiel:Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Hydrogeologisches Gutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Lärmgutachten, Standsicherheitsnachweis
Gebühren
Für einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Menge des zu gewinnenden Bodenschatzes.
Kontakt
Sachgebiet 4.5.2: NaturschutzWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de