BIS: Suche und Detail

Kfz: Anhänger-Verzeichnis

Kurzbeschreibung

Ein Anhängerverzeichnis dient dem Halter mehrerer Anhänger dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) der Anhänger nicht in den jeweiligen Zugfahrzeugen mitgeführt werden müssen.

Beschreibung

Grundsätzlich besteht die Pflicht die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) während der Fahrt mitzuführen.

Für Zugfahrzeug/Anhänger-Fahrzeugkombinationen besteht allerdings die Möglichkeit, anstelle der Fahrzeugscheine ein Verzeichnis sämtlicher auf den Fahrzeughalter zugelassenen Anhänger (Anhänger-Verzeichnis) mitzuführen.

Die Anhänger-Verzeichnisse werden nach Bedarf des Antragstellers (z. B. entsprechend der Anzahl der Zugmaschinen) bei der Zulassungsstelle beantragt.

Änderungen bzw. Aktualisierungen zu dem Anhänger-Verzeichnis (z. B. Abmeldung von Anhängern, neu zugelassene Anhänger) sind der Zulassungsstelle zeitnah mitzuteilen. Die Ausstellung eines neuen Anhänger-Verzeichnisses wird dann in Abstimmung mit der Zulassungsstelle veranlasst.

Schriftlicher Antrag, der folgende Angaben enthält:

  • Aufstellung der Kennzeichen der Anhänger
  • Anzahl der gewünschten Anhänger-Verzeichnisse

Ein Anhängerverzeichnis kann sich jeder, unabhängig davon ob Privatperson oder Gewerbe, ausstellen lassen, der im Besitz mehrerer Anhänger ist.

Alle Fahrzeuge müssen auf exakt die gleiche Person/Firma zugelassen sein.

Es ist ein formloser Antrag schriftlich an die Zulassungsstelle zu übermitteln. Der Antrag kann per Post oder per Mail (zulassung@kreis-guetersloh.de) zu übersenden.

Bei erstmaliger Beantragung:

  1. Schriftlicher Antrag an die Zulassungsstelle
  2. Bearbeitung durch die Zulassungsstelle
  3. Versand des Verzeichnisses an den Antragsteller per Post
  4. Bezahlung der Gebühren mittels übersandtem Gebührenbescheid 

 

Bei nachträglichen Änderungen:

  1. Schriftlicher Antrag an die Zulassungsstelle (inkl. Kopie des bisherigen Verzeichnisses)
  2. Bearbeitung durch die Zulassungsstelle
  3. Versand des Verzeichnisses an den Antragsteller per Post
  4. Bezahlung der Gebühren mittels übersandtem Gebührenbescheid

Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der Ausfertigungen des Anhängerverzeichnisses und deren Umfang.

Erstausstellung

2,60€ pro Anhänger 
1,00€ pro Ausfertigung des Verzeichnisses
 

nachträgliche Änderungen:

2,60€ pro neu zugelassenen Anhänger
2,60€ pro abgemeldeten Anhänger
1,30€ pro zusätzlicher Ausfertigung

Der Gebührenbescheid wird mit den Anhänger-Verzeichnissen übersandt. Die Gebühren sind unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto des Kreises Gütersloh zu überweisen.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen