Kfz: Anhänger-Verzeichnis
Kurzbeschreibung
Ein Anhängerverzeichnis dient dem Halter mehrerer Anhänger dazu, dass die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) der Anhänger nicht in den jeweiligen Zugfahrzeugen mitgeführt werden müssen.
Beschreibung
Grundsätzlich besteht die Pflicht die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugscheine) während der Fahrt mitzuführen.
Für Zugfahrzeug/Anhänger-Fahrzeugkombinationen besteht allerdings die Möglichkeit, anstelle der Fahrzeugscheine ein Verzeichnis sämtlicher auf den Fahrzeughalter zugelassenen Anhänger (Anhänger-Verzeichnis) mitzuführen.
Die Anhänger-Verzeichnisse werden nach Bedarf des Antragstellers (z. B. entsprechend der Anzahl der Zugmaschinen) bei der Zulassungsstelle beantragt.
Änderungen bzw. Aktualisierungen zu dem Anhänger-Verzeichnis (z. B. Abmeldung von Anhängern, neu zugelassene Anhänger) sind der Zulassungsstelle zeitnah mitzuteilen. Die Ausstellung eines neuen Anhänger-Verzeichnisses wird dann in Abstimmung mit der Zulassungsstelle veranlasst.
Schriftlicher Antrag, der folgende Angaben enthält:
- Aufstellung der Kennzeichen der Anhänger
- Anzahl der gewünschten Anhänger-Verzeichnisse
Ein Anhängerverzeichnis kann sich jeder, unabhängig davon ob Privatperson oder Gewerbe, ausstellen lassen, der im Besitz mehrerer Anhänger ist.
Alle Fahrzeuge müssen auf exakt die gleiche Person/Firma zugelassen sein.
Es ist ein formloser Antrag schriftlich an die Zulassungsstelle zu übermitteln. Der Antrag kann per Post oder per Mail (zulassung@kreis-guetersloh.de) zu übersenden.
Bei erstmaliger Beantragung:
- Schriftlicher Antrag an die Zulassungsstelle
- Bearbeitung durch die Zulassungsstelle
- Versand des Verzeichnisses an den Antragsteller per Post
- Bezahlung der Gebühren mittels übersandtem Gebührenbescheid
Bei nachträglichen Änderungen:
- Schriftlicher Antrag an die Zulassungsstelle (inkl. Kopie des bisherigen Verzeichnisses)
- Bearbeitung durch die Zulassungsstelle
- Versand des Verzeichnisses an den Antragsteller per Post
- Bezahlung der Gebühren mittels übersandtem Gebührenbescheid
Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der Ausfertigungen des Anhängerverzeichnisses und deren Umfang.
Erstausstellung
2,60€ | pro Anhänger |
1,00€ | pro Ausfertigung des Verzeichnisses |
nachträgliche Änderungen:
2,60€ | pro neu zugelassenen Anhänger |
2,60€ | pro abgemeldeten Anhänger |
1,30€ | pro zusätzlicher Ausfertigung |
Der Gebührenbescheid wird mit den Anhänger-Verzeichnissen übersandt. Die Gebühren sind unter Angabe des Kassenzeichens auf ein Konto des Kreises Gütersloh zu überweisen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de