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Online-Zulassung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreises Gütersloh auf einen neuen Halter ohne Kennzeichenwechsel

Beschreibung

Ein Fahrzeug ist zugelassen und soll jetzt auf einen anderen Halter im Kreis Gütersloh zugelassen werden.

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter innerhalb des Kreises Gütersloh ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Zulassung kann sowohl von privaten als auch juristischen Personen vorgenommen werden.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).

Die Online-Zulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist nach dem 01.01.2018 zugelassen worden.
  • Private Personen benötigen einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden). Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.
  • Juristische Personen können sich über das Organisationskonto des Bundes mit ihrem ELSTER-Zertifikat authentifizieren.

Das Portal führt Sie durch die Zulassung.

Nach erfolgreicher Antragstellung müssen Sie den Zulassungsbescheid sowie den vorläufigen Zulassungsnachweis herunterladen.

Mit ungestempelten Kennzeichen, die am Fahrzeug angebracht sein müssen, dürfen Sie das Fahrzeug bis zu 10 Kalendertage nach Antragstellung im deutschen Straßenverkehr führen, sofern Sie den Zulassungsbescheid mitführen und den vorläufigen Zulassungsnachweis gut sichtbar im Fahrzeug auslegen.

Die Original-Zulassungsdokumente sowie die durch Sie anzubringenden Stempelplaketten für die Kennzeichenschilder werden Ihnen durch die Zulassungsstelle per Post zugeschickt.

WICHTIG!!!

Erfolgt kein Abruf des elektronischen Zulassungsbescheids im Portal, erfolgt der Versand aller Unterlagen postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf dann erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  3. Für Privatpersonen: Registrierung über BundID mit Personalausweis/elektronischem Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
  4. Für juristische Personen: Registrierung über das Organisationskonto des Bundes mit ELSTER-Zertifikat
  5. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  6. Bericht über die HU/SP, ggf. HU/SP-Prüfziffer
  7. Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer

16,10 €

Rechtsgrundlagen

§ 30 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen