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Bürgergeld: Leistungsgewährung
Beschreibung
Wer kümmert sich um Ihr Anliegen?
Für die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein Antrag erforderlich. Der von Ihnen gestellte Grundantrag wirkt dabei in der Regel auf den ersten Tag des Monats der Antragstellung zurück. Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bürgergeld stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Leistung (Materielle Hilfen) zur Seite. Die Mitarbeitenden beantworten Ihnen alle Fragen rund um das Bürgergeld.
Eine Übersicht der Liegenschaften mit Adressen und Telefonnummern können Sie hier aufrufen.
Von der Antragstellung bis zur Entscheidung – Ihre Stationen im Jobcenter Kreis Gütersloh
Information
Ihre ersten Ansprechpersonen in den Hauptstandorten des Jobcenters Kreis Gütersloh sind die Mitarbeitenden der Information. Hier tragen Sie zunächst Ihr Anliegen vor. Vieles können Sie bereits hier klären – unter anderem, wenn Sie Unterlagen abgeben möchten oder Anträge und Vordrucke benötigen.
Die Mitarbeitenden der Information melden Sie bei einer beabsichtigen Antragstellung auch für die Erstberatung an.
Erstberatung
In der Erstberatung besprechen die Mitarbeitenden des Jobcenters Kreis Gütersloh mit Ihnen gemeinsam in einem Beratungsgespräch die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. In diesem Gespräch erhalten Sie die Antragsunterlagen sowie eine Auflistung der Unterlagen, die zur Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich sind.
Leistungssachbearbeitung
In der Leistungssachbearbeitung kümmern sich die Mitarbeitenden um alles, was mit der Berechnung des Bürgergeldes zu tun hat.
Hier werden beispielsweise Ihre Antragsunterlagen aus der Erstberatung abschließend bearbeitet und die Höhe Ihres Leistungsanspruchs berechnet oder Ihre Unterlagen zu Änderungen in Ihren Verhältnissen bearbeitet.
Onlineangebote des Jobcenters
Hier erreichen Sie das Jobcenter online
Standorte des Jobcenters
Den für Sie zuständigen Jobcenter-Standort finden Sie hier
Zusammensetzung des Bürgergeldes
Hier finden Sie Informationen zu den Bestandteilen des Bürgergeldes
Unter anderem finden Sie dort auch die Richtwerte der Unterkunftskosten für den Kreis Gütersloh
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- 5.4: Leistungen
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- Auf dem Stempel 5
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 05241 85-4300
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E-Mail: jobcenter@kreis-guetersloh.de
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