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Grenzvermessung
Beschreibung
Wenn Unklarheiten über den rechtmäßigen Grenzverlauf bestehen oder der Verlauf der Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit nicht erkennbar ist, hilft eine amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung. Die Grundstücksgrenzen werden anhand des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen.
Bei einer amtlichen Grenzanzeige werden die Grenzpunkte auf Antrag mit Pflöcken, Kreidezeichen oder ähnlichem kenntlich gemacht. Der ermittelte Sachverhalt wird mit öffentlichem Glauben beurkundet, fehlerhafte bzw. fehlende Grenzzeichen (z.B. Grenzsteine) werden nicht korrigiert bzw. ersetzt.
Im Rahmen einer Grenzvermessung werden die Grenzen Ihres Grundstücks mit Hilfe der Unterlagen des Liegenschaftskatasters überprüft und wiederhergestellt. Fehlerhafte Grenzzeichen der Grundstücksgrenzen werden korrigiert und fehlende Grenzzeichen ersetzt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort angezeigt, mit der Aufnahme einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen. Dies ist der wesentliche Unterschied zur kostengünstigeren amtlichen Grenzanzeige.
Schriftlicher Antrag des Eigentümers
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 4.1.3: Vermessung/Katastererneuerung
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1772 - Fax:
05241 85-1792 - E-Mail:
abt41@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: 05241 85-1821
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E-Mail: t.groppe@kreis-guetersloh.de
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