Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
Kurzbeschreibung
Ein Fahrzeug soll ins Ausland exportiert werden. Dafür ist ein Ausfuhrkennzeichen (früher auch Zollkennzeichen) zu beantragen.
Beschreibung
Für Fahrzeuge, die auf Dauer aus Deutschland ausgeführt und nicht transportiert werden, kann ein Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden.
Ausfuhrkennzeichen können an Antragsteller ausgeben werden, deren Wohnsitz im Kreis Gütersloh liegt. Die Zulassung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Antragsteller aus dem Ausland (ohne Wohnsitz in Deutschland, aber mit Aufenthaltsort im Kreis Gütersloh) müssen ein Ausfuhrkennzeichen persönlich bei der Zulassungsstelle Gütersloh beantragen. Anträge über bevollmächtigte Personen sind in diesem Fall nicht möglich.
Das Ausfuhrkennzeichen ist befristet gültig und kann auf Wunsch bis zur Dauer von einem Jahr beantragt werden.
Läuft die Hauptuntersuchung vorher ab, wird das Ausfuhrkennzeichen nur bis zum Ablaufdatum der Hauptuntersuchung erteilt.
Mit Ablauf des Gültigkeitszeitraumes muss das Fahrzeug Deutschland verlassen haben. Der Gültigkeitszeitraum ist auf dem Kennzeichen eingeprägt. Nach Ende des Zeitraumes kann das Kennzeichen entsorgt werden.
Für die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens ist in Deutschland die Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten.
Je nach Zielland ist die Ausfuhr auch mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich.
- Zulassungsantrag (muss Original unterschrieben sein)
- SEPA-Lastschriftmandat
- gültiger Personalausweis oder Pass
- Sollte in dem Ausweis oder Pass keine Unterschrift enthalten sein, so ist dieser im Original vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
ODER
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Fahrzeugen die vor dem 01.10.2005 letztmals außer Betrieb gesetzt wurden ist eine Abmeldebescheinigung erforderlich
- Kennzeichen: bei zugelassenen Fahrzeugen
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und ggf. einer gültigen Sicherheitsprüfung
- Der Stempel in der Zulassungsbescheinigung ist nur ausreichend, wenn das HU-Datum seitens des Prüfers an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurde
- Spezielle Versicherungsbestätigungskarte (3-teilige, gelbe Doppelkarte)
- ggf. Vollmacht (muss Original unterschrieben sein)
- nicht gültig bei Personen aus dem Ausland ohne gültigen Hauptwohnsitz in Deutschland
Bei gewerblicher Zulassung
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- vollständiger Handelsregisterauszug (HRA und ggf. HRB)
- Lichtbildausweis(e) der/des vertretungsberechtigten Personen
→ Besonderheit GbR: Verantwortlichkeitserklärung (siehe "Anträge/Informationsblätter) und ggf. Gesellschaftervertrag
→ Besonderheit Freiberufler: Kopfbogen/Briefkopf samt vollständiger Firmenanschrift oder Bestätigung des Steuerberaters, Ärztekammer oder ähnliches über freiberufliche Tätigkeit und Firmenadresse
→ Besonderheit Vereine: vollständiger Auszug aus dem Vereinsregister
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin zu buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
- Die Antragstellerin hat ihren bzw. der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz im Kreis Gütersloh
ODER
- Firmen mit Firmensitz im Kreis Gütersloh beantragen das Kennzeichen für sich selbst
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Möglichkeit, ein Ausfuhrkennzeichen im Kreis Gütersloh zu erhalten, sie sich körperlich auch im Kreis Gütersloh aufhalten. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.
- Bei ausländischen Firmen, die keinen Firmensitz, Niederlassung oder Zweigstelle in Deutschland haben, ist der Wohnsitz des Empfangsbevollmächtigten zuständig.
- Hat der Bevollmächtigte keinen Wohnsitz in Deutschland, ist die persönliche Vorsprache des Firmen-Bevollmächtigten erforderlich.
- Die Hauptuntersuchung des Fahrzeuges muss gültig sein.
- Die Halterin bzw. der Halter darf keine Steuer- und Verwaltungsgebührenrückstände haben.
Antragsteller mit Hauptwohnsitz oder Firmensitz in einem anderen Zuständigkeitsbereich (außerhalb Kreis Gütersloh) müssen ein Ausfuhrkennzeichen bei der dort zuständigen Behörde beantragen.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Zulassungsgebühr | von 32,60€ bis 49,10€ |
Zahlung in bar oder per Girokarte möglich.
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Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
-
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de