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Beratung bei sexualisierter Gewalt: Wendepunkt

Beschreibung

"Wendepunkt" ist Anlauf- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Gütersloh. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Wendepunkt sind Ansprechpartner*innen für

  • Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Übergriffe bzw. Misshandlung erlebt haben,
  • deren Bezugspersonen (Familie, Verwandtschaft, Bekannte, Nachbarn u.a.),
  • ErzieherInnen, LehrerInnen, SchulsozialarbeiterInnen und andere professionelle HelferInnen,
  • jede Person, die vermutet oder weiß, dass ein Mädchen oder Junge sexualisierte Übergriffe bzw. Misshandlung erlebt oder erlebt hat,
  • jede Person, die Fragen zu der Thematik hat.

Die Anlauf und Beratungsstelle "Wendepunkt" befindet sich in der

Münsterstraße 17 in 33330 Gütersloh.
Telefonnummern der Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.

Die Inanspruchnahme des Wendepunktes ist freiwillig und erfolgt auf Wunsch der Ratsuchenden auch anonym.

Das Angebot an die Ratsuchenden besteht in der Unterstützung beim Umgang mit Unsicherheiten, Vermutungen und Fragestellungen sowie bei der Bewältigung von Krisensituationen. Es geht um psychosoziale Entlastung, um Vermittlung von Sicherheit, um Vermittlung von Informationen zur Dynamik sexuellen Missbrauchs, um Unterstützung bei der Verarbeitung sexueller Missbrauchserfahrungen sowie bei akuter Gefährdung um den konkreten Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Grundlegende Zielsetzung der Hilfeangebote im "Wendepunkt" ist der Schutz betroffener Mädchen und Jungen vor weiteren Übergriffen und vor Folgeschädigungen.

Der Anspruch auf individuelle Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen sowie die parteiliche Ausrichtung an ihren Bedürfnissen bilden den Orientierungsrahmen unserer Angebote:

  • wir hören zu
  • wir informieren und beraten
  • wir unterstützen Kinder und Jugendliche sowie deren Bezugspersonen
  • wir begleiten Hilfeprozesse
  • wir suchen und vermitteln spezielle Hilfeangebote
  • wir begleiten Betroffene im Ermittlungs- und Strafverfahren

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Zuständige Einrichtung

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