Elterngeld / Elternzeit
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh richten.
Zu den Aufgaben des Kreises gehören:
- die Gewährung von Elterngeld und
- die Beratung zur Elternzeit
Die Zuständigkeiten sind nach Familiennamen der Kinder aufgeteilt. Die Zuständigkeit für die Familiennamen der Kinder mit Buchstaben Mf-Schn ist momentan nicht besetzt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei einem der anderen AnsprechpartnerInnen.
Kontakt
Sachgebiet 3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, ElterngeldstelleHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
Ansprechpartner
Elterngeld/Elternzeit: Zuständig für Familiennamen der Kinder mit Buchstaben A - Brd, Mf - Schn
Elterngeld/Elternzeit: Zuständig für Familiennamen der Kinder mit Buchstaben Bre - Gra, Mf - Schn
Elterngeld/Elternzeit: Zuständig für Familiennamen der Kinder mit Buchstaben Grb - Kn, Mf - Schn
Elterngeld/Elternzeit: Zuständig für Familiennamen der Kinder mit Buchstaben Ko - Me, Mf - Schn
Elterngeld/Elternzeit: Zuständig für Familiennamen der Kinder mit Buchstaben Scho - Z, Mf - Schn