Führerschein für LKWs / Ersterteilung / Verlängerung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E werden befristet für 5 Jahre erteilt. Für diese Fahrerlaubnisklassen müssen in regelmäßigen Abständen ärztliche und augenärztliche Untersuchungen nachgewiesen werden, damit eine Verlängerung erfolgen kann.
Hinweis bei Berufsfahrerqualifikation / Eintragung Schlüsselzahl:
Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den neu auszustellenden Fahrerqualifizierungsnachweis kann nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Hierzu müssen auch die Originale der erforderlichen Nachweise zur Berufskraftfahrerqualifikation vorgelegt werden.
Ersterteilung:
Der Antrag auf Erteilung ist unter Angabe der ausbildenden Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh einzureichen. In der Regel erledigt die Fahrschule sämtliche Formalitäten.
Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) gestellt werden.
Verlängerung:
Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse kann bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden (Ausnahme: Stadt Gütersloh) oder bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh beantragt werden. Es ist empfehlenswert, den Antrag frühzeitig, d. h. bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.
Der verlängerte Führerschein kann persönlich oder von einer beauftragten Person mit Vollmacht bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden (Ausnahme: Stadt Gütersloh) werden oder wird durch die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh postalisch versandt.
Unterlagen
Benötigte Unterlagen Ersterteilung
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten)
- Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis
Benötigte Unterlagen Verlängerung
- Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass)
- 1 aktuelles Passfoto (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung -45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-)
- Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
- Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis
Benötigte Unterlagen bei Abholung
- Bisheriger Führerschein
- Personalausweis
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren
43,90 € - wie Ersterteilung
32,50 € für den Fahrerqualifizierungsnachweis (Direktversand innerhalb Deutschlands)
Zahlungsart
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Weiterführende Informationen
Kontakt
Sachgebiet 2.2.3: FahrerlaubnisseHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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