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Kleinkläranlagen
Beschreibung
Sie haben ein Wohnhaus im Außenbereich, aber an Ihrem Grundstück liegt kein Kanal?
Dann können Sie das Schmutzwasser in einer Kleinkläranlage reinigen und dann in ein Gewässer einleiten.
Dazu benötigen Sie allerdings eine wasserrechtliche Erlaubnis, die Sie bei der Unteren Wasserbehörde beantragen.
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Zuständige Einrichtung
- 4.4.1: Untere Wasserbehörde
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Fax:
+49 5241 85-2650 - E-Mail:
untere.wasserbehoerde@kreis-guetersloh.de
- Fax:
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2643
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E-Mail: j.baucke@kreis-guetersloh.de
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