BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Aufenthaltskarte (Dienstleistung für EU-Bürger und ihre Familienangehörige)

Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörige von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatsangehörige, wenn sie Familienangehörige eines EU- oder EWR-Staatsangehörigen sind. Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine Aufenthaltskarte, wenn sie sich noch nicht fünf Jahre ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.

Die Aufenthaltskarte wird als Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Scheckkartenformat ausgestellt.

Voraussetzungen

  1. Sie sind im Kreis Gütersloh (mit Ausnahme der Stadt Gütersloh) mit Hauptwohnsitz angemeldet
  2. besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
  3. sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Staatsangehörigen verheiratet, leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder sind in aufsteigender oder in absteigender Linie mit diesem verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind)
  4. haben gegenüber der Ausländerbehörde die erforderlichen Angaben gemacht. Die Angaben werden i.d.R. im Rahmen Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung aufgenommen.

 

EU- oder EWR-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Antragstellung:

Familienangehörige von Unionsbürgern sollten die erforderlichen Angaben bereits bei der melderechtlichen Anmeldung im Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde des Wohnortes machen.

Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels regelmäßig ca. 8 Wochen vergehen. Ein Grund für die mehrwöchige Bearbeitungszeit ist die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei, die von der Ausländerbehörde nicht beeinflusst werden kann.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Unterlagen

  1. Gültiger Pass
  2. Bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
  3. Eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
  4. Aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto")
  5. Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

 

Rechtsgrundlagen

Freizügigkeitsgesetz

Kontakt

Sachgebiet 6.1.2: Ausländerbehörde
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Herr Lemke:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Frau Eblenkamp:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Frau Sobczyk:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Frau Köckerling:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Herr Acar:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben D - L

Frau Kleineheinrich:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben D - L

Herr Bethge:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Frau Buschery:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Frau Harhoff:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Herr Schöning:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Frau Yousef:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Aufenthaltskarte (Dienstleistung für EU-Bürger und ihre Familienangehörige)

Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörige von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatsangehörige, wenn sie Familienangehörige eines EU- oder EWR-Staatsangehörigen sind. Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine Aufenthaltskarte, wenn sie sich noch nicht fünf Jahre ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.

Die Aufenthaltskarte wird als Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Scheckkartenformat ausgestellt.

Voraussetzungen

  1. Sie sind im Kreis Gütersloh (mit Ausnahme der Stadt Gütersloh) mit Hauptwohnsitz angemeldet
  2. besitzen nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
  3. sind aber mit einer oder einem EU- oder EWR-Staatsangehörigen verheiratet, leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder sind in aufsteigender oder in absteigender Linie mit diesem verwandt (zum Beispiel Elternteil, Kind, Enkelkind)
  4. haben gegenüber der Ausländerbehörde die erforderlichen Angaben gemacht. Die Angaben werden i.d.R. im Rahmen Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung aufgenommen.

 

EU- oder EWR-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Antragstellung:

Familienangehörige von Unionsbürgern sollten die erforderlichen Angaben bereits bei der melderechtlichen Anmeldung im Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde des Wohnortes machen.

Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels regelmäßig ca. 8 Wochen vergehen. Ein Grund für die mehrwöchige Bearbeitungszeit ist die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei, die von der Ausländerbehörde nicht beeinflusst werden kann.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

  1. Gültiger Pass
  2. Bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
  3. Eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
  4. Aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto")
  5. Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

 

Rechtsgrundlagen

Freizügigkeitsgesetz

Infos zum Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
Bundesministerium des Inneren: Zuwanderung in Deutschland
Aufenthaltstitel.de
EU/EWR-Staaten

EU, Europäische Union, EWR, Europäischer Wirtschaftsraum, Schengen-Staaten, EU/EWR-Bürger, Ausländerrecht, Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU), Freizügigkeit, Familienangehörige aus Drittstaaten, eAT, Elektronischer Aufenthaltstitel https://service.kreis-guetersloh.de:443/detailansicht/-/egov-bis-detail/dienstleistung/737/show
Sachgebiet 6.1.2: Ausländerbehörde
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-2237
Fax +49 5241 85-2230

Servicepoint

Ausländerbehörde

+49 5241 85-2237
u.oesselke@kreis-guetersloh.de

Herr

Lemke

Sachbearbeitung

0608 (EG)

+49 5241 85-2202
t.lemke@kreis-guetersloh.de

Frau

Eblenkamp

Sachbearbeitung

0611 (EG)

+49 5241 85-2203
m.eblenkamp@kreis-guetersloh.de

Frau

Sobczyk

Sachbearbeitung

+49 5241 85-2201
n.sobczyk@kreis-guetersloh.de

Frau

Köckerling

Sachbearbeitung

0609 (EG)

+49 5241 85-2200
a.koeckerling@kreis-guetersloh.de

Herr

Acar

Sachbearbeitung

+49 5241 85-2212
d.acar@kreis-guetersloh.de

Frau

Kleineheinrich

Sachbearbeitung

0603 (EG)

+49 5241 85-2234
p.kleineheinrich@kreis-guetersloh.de

Herr

Bethge

Sachbearbeitung

1610 (1. OG)

+49 5241 85-2211
i.bethge@kreis-guetersloh.de

Frau

Buschery

Sachbearbeitung

1607 (1. OG)

+49 5241 85-2235
k.buschery@kreis-guetersloh.de

Frau

Harhoff

Sachbearbeitung

1609 (1. OG)

+49 5241 85-2241
l.harhoff@kreis-guetersloh.de

Herr

Schöning

Sachbearbeitung

1610 (1. OG)

+49 5241 85-2210
j.schoening@kreis-guetersloh.de

Frau

Yousef

Sachbearbeitung

+49 5241 85-2261
o.yousef@kreis-guetersloh.de