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Verpflichtungserklärung Visum

Ausländer, die dauerhaft oder besuchsweise nach Deutschland einreisen möchten, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts sicherzustellen. Ein solcher Nachweis wird in der Regel von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten) verlangt, bevor ein Einreisevisum ausgestellt wird.

Dieser Nachweis kann unter anderem durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person erbracht werden. In einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich jemand (in der Regel Verwandte oder Bekannte), für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen (können). Sollten dem deutschen Staat durch den Ausländer Kosten entstehen, erhält die Ausländerbehörde durch die Verpflichtungserklärung das Recht, die entstandenen Kosten notfalls durch Pfändung vom Einkommen oder Vermögen des Verpflichtungsgebers einzuziehen.

Zur Abgabe eine Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde müssen Sie vorab zwingend einen Termin vereinbaren. Ihr Ansprechpartner, den Sie unter "Kontakt" finden, richtet sich nach dem Nachnamen des Verpflichtungsgebers.

Wenn Sie zu dem jeweiligen Termin in der Ausländerbehörde vorsprechen, erfolgt anhand der mitgebrachten Unterlagen eine Bonitätsprüfung. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung wird Ihnen die Verpflichtungserklärung im Original ausgehändigt. Dieses Original können Sie (per Post) an den Gast im Ausland schicken, der die Verpflichtungserklärung nach Erhalt zusammen mit den sonstigen benötigten Unterlagen bei der deutschen Auslandsvertretung zur Prüfung des Einreisevisums vorlegt.

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung vereinbaren wollen, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

 

Unterlagen

  1. Gültiger Pass oder anerkannter Passersatz, bei Deutschen genügt der Personalausweis
  2. Vollständige Personalien der Person, für die die Verpflichtung übernommen werden soll (möglichst auch Angaben zum Pass)
  3. Ausgefülltes Formular "Verpflichtungserklärung"

Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde zusätzlich Aufstellungen über alle regelmäßigen

  1. Einnahmen (zum Beispiel Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, bei Selbständigen: Steuerbescheid) und
  2. Ausgaben (zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Kredit- und Unterhaltsverpflichtung)

Gebühren

29 Euro

Kontakt

Sachgebiet 6.1.2: Ausländerbehörde
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Herr Lemke:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Frau Eblenkamp:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Frau Sobczyk:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Frau Köckerling:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Herr Acar:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben D - L

Frau Kleineheinrich:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben D - L

Herr Bethge:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Frau Buschery:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Frau Harhoff:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Herr Schöning:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Frau Yousef:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

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Verpflichtungserklärung Visum

Ausländer, die dauerhaft oder besuchsweise nach Deutschland einreisen möchten, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts sicherzustellen. Ein solcher Nachweis wird in der Regel von den deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulaten) verlangt, bevor ein Einreisevisum ausgestellt wird.

Dieser Nachweis kann unter anderem durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person erbracht werden. In einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich jemand (in der Regel Verwandte oder Bekannte), für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen (können). Sollten dem deutschen Staat durch den Ausländer Kosten entstehen, erhält die Ausländerbehörde durch die Verpflichtungserklärung das Recht, die entstandenen Kosten notfalls durch Pfändung vom Einkommen oder Vermögen des Verpflichtungsgebers einzuziehen.

Zur Abgabe eine Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde müssen Sie vorab zwingend einen Termin vereinbaren. Ihr Ansprechpartner, den Sie unter "Kontakt" finden, richtet sich nach dem Nachnamen des Verpflichtungsgebers.

Wenn Sie zu dem jeweiligen Termin in der Ausländerbehörde vorsprechen, erfolgt anhand der mitgebrachten Unterlagen eine Bonitätsprüfung. Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung wird Ihnen die Verpflichtungserklärung im Original ausgehändigt. Dieses Original können Sie (per Post) an den Gast im Ausland schicken, der die Verpflichtungserklärung nach Erhalt zusammen mit den sonstigen benötigten Unterlagen bei der deutschen Auslandsvertretung zur Prüfung des Einreisevisums vorlegt.

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung vereinbaren wollen, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

 

  1. Gültiger Pass oder anerkannter Passersatz, bei Deutschen genügt der Personalausweis
  2. Vollständige Personalien der Person, für die die Verpflichtung übernommen werden soll (möglichst auch Angaben zum Pass)
  3. Ausgefülltes Formular "Verpflichtungserklärung"

Für die Abgabe der Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde zusätzlich Aufstellungen über alle regelmäßigen

  1. Einnahmen (zum Beispiel Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, bei Selbständigen: Steuerbescheid) und
  2. Ausgaben (zum Beispiel Miete, Nebenkosten, Kredit- und Unterhaltsverpflichtung)

29 Euro

Einladung, Visum, Einreise, Touristenvisum https://service.kreis-guetersloh.de:443/detailansicht/-/egov-bis-detail/dienstleistung/750/show
Sachgebiet 6.1.2: Ausländerbehörde
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-2237
Fax +49 5241 85-2230

Servicepoint

Ausländerbehörde

+49 5241 85-2237
u.oesselke@kreis-guetersloh.de

Herr

Lemke

Sachbearbeitung

0608 (EG)

+49 5241 85-2202
t.lemke@kreis-guetersloh.de

Frau

Eblenkamp

Sachbearbeitung

0611 (EG)

+49 5241 85-2203
m.eblenkamp@kreis-guetersloh.de

Frau

Sobczyk

Sachbearbeitung

+49 5241 85-2201
n.sobczyk@kreis-guetersloh.de

Frau

Köckerling

Sachbearbeitung

0609 (EG)

+49 5241 85-2200
a.koeckerling@kreis-guetersloh.de

Herr

Acar

Sachbearbeitung

+49 5241 85-2212
d.acar@kreis-guetersloh.de

Frau

Kleineheinrich

Sachbearbeitung

0603 (EG)

+49 5241 85-2234
p.kleineheinrich@kreis-guetersloh.de

Herr

Bethge

Sachbearbeitung

1610 (1. OG)

+49 5241 85-2211
i.bethge@kreis-guetersloh.de

Frau

Buschery

Sachbearbeitung

1607 (1. OG)

+49 5241 85-2235
k.buschery@kreis-guetersloh.de

Frau

Harhoff

Sachbearbeitung

1609 (1. OG)

+49 5241 85-2241
l.harhoff@kreis-guetersloh.de

Herr

Schöning

Sachbearbeitung

1610 (1. OG)

+49 5241 85-2210
j.schoening@kreis-guetersloh.de

Frau

Yousef

Sachbearbeitung

+49 5241 85-2261
o.yousef@kreis-guetersloh.de