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Daueraufenthaltskarte (Dienstleistung für EU-Bürger und ihre Familienangehörige)

Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörige von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatsangehörige, wenn sie Familienangehörige eines EU- oder EWR-Staatsangehörigen sind.

Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine Daueraufenthaltskarte, nach einem Aufenthalt ab 5 Jahre.

Die Daueraufenthaltskarte wird als Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Scheckkartenformat ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels regelmäßig ca. acht Wochen vergehen. Ein Grund für die mehrwöchige Bearbeitungszeit ist die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei, die von der Ausländerbehörde nicht beeinflusst werden kann.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

EU- oder EWR-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Unterlagen

  1. gültiger Pass
  2. bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
  3. eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
  4. ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto")
  5. Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

Weiterführende Informationen

Infos zum elektronischen Aufenthaltstitel

Kontakt

Sachgebiet 6.1.2: Ausländerbehörde
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Herr Lemke:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Frau Eblenkamp:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Frau Sobczyk:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Frau Köckerling:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben A - C

Herr Acar:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben D - L

Frau Kleineheinrich:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben D - L

Herr Bethge:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Frau Buschery:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Frau Harhoff:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Herr Schöning:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

Frau Yousef:

Aufenthaltsrecht: Buchstaben M - Z

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Daueraufenthaltskarte (Dienstleistung für EU-Bürger und ihre Familienangehörige)

Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörige von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatsangehörige, wenn sie Familienangehörige eines EU- oder EWR-Staatsangehörigen sind.

Diese Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine Daueraufenthaltskarte, nach einem Aufenthalt ab 5 Jahre.

Die Daueraufenthaltskarte wird als Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Scheckkartenformat ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels regelmäßig ca. acht Wochen vergehen. Ein Grund für die mehrwöchige Bearbeitungszeit ist die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei, die von der Ausländerbehörde nicht beeinflusst werden kann.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

EU- oder EWR-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

  1. gültiger Pass
  2. bereits vorhandene aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen oder Erlaubnisse
  3. eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel eine Geburts-, Heiratsurkunde)
  4. ein aktuelles Lichtbild ("Biometriefoto")
  5. Belege über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und die Sicherstellung des Lebensunterhalts

Infos zum elektronischen Aufenthaltstitel

EU, Europäische Union, EWR, Europäischer Wirtschaftsraum, Schengen-Staaten, EU/EWR-Bürger, Ausländerrecht, Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU), Freizügigkeit, Familienangehörige aus Drittstaaten, eAT, Elektronischer Aufenthaltstitel https://service.kreis-guetersloh.de:443/detailansicht/-/egov-bis-detail/dienstleistung/755/show
Sachgebiet 6.1.2: Ausländerbehörde
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-2237
Fax +49 5241 85-2230

Servicepoint

Ausländerbehörde

+49 5241 85-2237
u.oesselke@kreis-guetersloh.de

Herr

Lemke

Sachbearbeitung

0608 (EG)

+49 5241 85-2202
t.lemke@kreis-guetersloh.de

Frau

Eblenkamp

Sachbearbeitung

0611 (EG)

+49 5241 85-2203
m.eblenkamp@kreis-guetersloh.de

Frau

Sobczyk

Sachbearbeitung

+49 5241 85-2201
n.sobczyk@kreis-guetersloh.de

Frau

Köckerling

Sachbearbeitung

0609 (EG)

+49 5241 85-2200
a.koeckerling@kreis-guetersloh.de

Herr

Acar

Sachbearbeitung

+49 5241 85-2212
d.acar@kreis-guetersloh.de

Frau

Kleineheinrich

Sachbearbeitung

0603 (EG)

+49 5241 85-2234
p.kleineheinrich@kreis-guetersloh.de

Herr

Bethge

Sachbearbeitung

1611 (1. OG)

+49 5241 85-2211
i.bethge@kreis-guetersloh.de

Frau

Buschery

Sachbearbeitung

1607 (1. OG)

+49 5241 85-2235
k.buschery@kreis-guetersloh.de

Frau

Harhoff

Sachbearbeitung

1609 (1. OG)

+49 5241 85-2241
l.harhoff@kreis-guetersloh.de

Herr

Schöning

Sachbearbeitung

1610 (1. OG)

+49 5241 85-2210
j.schoening@kreis-guetersloh.de

Frau

Yousef

Sachbearbeitung

+49 5241 85-2261
o.yousef@kreis-guetersloh.de