Kfz: Versicherungswechsel
Kurzbeschreibung
Einem Halter eines Kraftfahrzeugs steht es frei, seine Kraftfahrzeugversicherung im Laufe des Zulassungszeitraums zu wechseln.
Beschreibung
Wenn für ein Fahrzeug eine neue Versicherung (Haftpflicht) abgeschlossen wird, muss dieses der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.
Die neue Versicherungsgesellschaft muss die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde übermitteln.
Ein persönlicher Besuch des Halters bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Straße: Herzebrocker Straße Hausnummer: 140
- PLZ: 33334 Ort: Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de