Internationaler Führerschein
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein internationaler Führerschein benötigt. Er empfiehlt sich bei Reisen in nicht EU-Länder.
Der internationale Führerschein ist bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Für die Ausstellung des internationalen Führerscheines ist vorher ein EU-Kartenführerschein erforderlich.
Der Internationale Führerschein kann bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen (insbesondere des EU-Kartenführerscheins) sofort ausgestellt werden. Falls der EU-Kartenführerschein noch ausgestellt werden muss, wird dieser ca. 3 Wochen nach Antragstellung zugeschickt. In Eilfällen kann das Verfahren gegen eine Zusatzgebühr bis auf 2 Tage beschleunigt werden. Der internationale Führerschein ist grundsätzlich 3 Jahre gültig, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse für LKW oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) ist entsprechend kürzer befristet. Ein abgelaufener internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Unterlagen
- EU-Karten-Führerschein
- 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch / entsprechend § 5 Passverordnung – 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen)
- Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
§§ 25 a und b Fahrerlaubnisverordnung
Gebühren
15,00 € internationaler Führerschein
Zusätzlich: Ggf. 30,30 € EU-Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden)
Zusätzlich: Ggf. 8,00 € Express
per Rechnung
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Kontakt
Sachgebiet 2.2.3: FahrerlaubnisseHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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