Neuzulassung eines Fahrzeugs
Für Fahrzeuge, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen und weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren, ist ein Antrag auf Neuzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.
Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
Bei der Zulassung kann gleichzeitig eine Feinstaubplakette gekauft werden.
Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.
ONLINE-Dienstleistung: Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Neuzulassung eines Fahrzeugs über das Internet vorgenommen werden. Bei Interesse bitte nachfolgenden Link aufrufen:
Unterlagen
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) - Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
- Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
- Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:
- Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
- Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).
Rechtsgrundlagen
§ 3 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung
Gebühren
30,20 € bis 85 €
Ggf. Gebühren für Einzelgenehmigung: Fahrzeuge über 25 km/h
Zusätzlich: Kosten für Kennzeichenschilder und ggf. 5 € Feinstaubplakette
Bar oder EC-Zahlung
Weiterführende Informationen
1. Elektronische Versicherungsbestätigung
2. Wunschkennzeichen
3. Kfz-Steuer-Rechner
Voraussetzungen
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Ansprechpartner
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