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Kreiskasse: Zahlungserleichterungen (Stundung und Ratenzahlung)

Kurzbeschreibung

Sofern jemand aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenssituation nicht in der Lage ist, Forderungen in einer Summe zu bezahlen, kann der Kreis Gütersloh Zahlungserleichterungen gewähren (Stundung der Forderung, Ratenzahlung).

Diese sind schriftlich zu beantragen. Außerdem müssen Unterlagen beigefügt sein, die die Einkommens- und Vermögenssituation belegen (z.B. Gehaltsabrechnungen).

Beschreibung

Stundung

Eine Stundung bedeutet, dass die Fälligkeit (Datum, wann die Summe bezahlt werden muss) der Forderung auf einen späteren Termin verschoben wird.

Ratenzahlung

Bei einer Ratenzahlung werden monatliche Teilzahlungen von der kompletten Forderungssumme gewährt. Dafür sollte ein Dauerauftrag bei einer Bank eingerichtet werden.

Verfahren

Die Kreiskasse entscheidet über eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung. Setzen Sie sich mit uns dafür rechtzeitig in Verbindung. So lassen sich zusätzliche Kosten (Mahngebühren, Vollstreckungsgebühren) vermeiden. Es ist für die Zuordnung wichtig, dass Sie immer das Kassenzeichen mit angegeben.

Nach der Prüfung der Gewährung wird dem Antragsteller ein Schreiben mit der Entscheidung zugeschickt.

  1. Ausgefüllter Antrag auf Ratenzahlung/Stundung
  2. Unterlagen über die Einkommens / und Vermögenssituation

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen