Amtsärztliches Gutachten zur Einstellung in den öffentlichen Dienst
Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften.
Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.
FAQ
1. Wer wird begutachtet?
Der amtsärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) ist für alle Personen zuständig, die in den öffentlichen Dienst eingestellt werden und ihren ersten Wohnsitz im Kreis Gütersloh haben.
2. Was wird im Rahmen der Einstellungsuntersuchung begutachtet?
- Gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Tätigkeit
- Ggf. Eignung für Verbeamtung auf Widerruf, Probe, Zeit oder Lebenszeit
Unterlagen
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte)
- Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte, Laborbefunde, Bescheide anderer Behörden usw.
Gebühren
Gebühren müssen teilweise in Vorkasse übernommen werden (Lehrereinstellung), in anderen Fällen werden sie dem Auftraggeber direkt in Rechnung gestellt.
Zahlungsart
Barzahlung bzw. Rechnungserstellung.
Rechtsgrundlagen
Einstellungen nach TVÖD, TV-L, Bundes- und Landesbeamtengesetz.
Kontakt
Sachgebiet 6.2.1: Amtsärztlicher DienstHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-guetersloh.de
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