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Gewährung von Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen: Amtsärztliches Gutachten

Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zu Notwendigkeit und Angemessenheit von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen des Beihilferechts.
Rechtsgrundlagen: Beihilfeverordnung

FAQ

1. Wer wird begutachtet?

Der amtsärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) ist für alle Personen zuständig, die Anspruch auf Leistungen nach dem Beihilferecht und ihren ersten Wohnsitz im Kreis Gütersloh haben oder deren Dienststelle sich im Kreis Gütersloh befindet.

Die Auftragstellung erfolgt über die zuständige Beihilfestelle unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.

2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung begutachtet?

  • Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahme
  • Ggf. Empfehlung alternativer Therapiemöglichkeiten

Unterlagen

  1. Personalausweis
  2. Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte) mit beigefügtem ärztlichen Attest des behandelnden Arztes
  3. Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte

Gebühren

Gebühren müssen in Vorkasse übernommen werden.
Die Gebühr beträgt in der Regel 70,00 €. (Barzahlung)

Gewährung von Kur- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen: Amtsärztliches Gutachten

Die Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh erstellt amtsärztliche Gutachten zu Notwendigkeit und Angemessenheit von Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen des Beihilferechts.
Rechtsgrundlagen: Beihilfeverordnung

FAQ

1. Wer wird begutachtet?

Der amtsärztliche Dienst der Abteilung Gesundheit (Gesundheitsamt) ist für alle Personen zuständig, die Anspruch auf Leistungen nach dem Beihilferecht und ihren ersten Wohnsitz im Kreis Gütersloh haben oder deren Dienststelle sich im Kreis Gütersloh befindet.

Die Auftragstellung erfolgt über die zuständige Beihilfestelle unter Vorlage eines ärztlichen Attestes.

2. Was wird im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung begutachtet?

  • Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahme
  • Ggf. Empfehlung alternativer Therapiemöglichkeiten
  1. Personalausweis
  2. Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegen sollte) mit beigefügtem ärztlichen Attest des behandelnden Arztes
  3. Verfügbare ärztliche Befunde, wie beispielsweise Behandlungsberichte

Gebühren müssen in Vorkasse übernommen werden.
Die Gebühr beträgt in der Regel 70,00 €. (Barzahlung)

Kuruntersuchung, Heilmaßnahme, Heilkur, Sanatoriumskur, Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur, Reha-Maßnahme https://service.kreis-guetersloh.de:443/detailansicht/-/egov-bis-detail/dienstleistung/958/show
Sachgebiet 6.2.1: Amtsärztlicher Dienst
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-1650
Fax +49 5241 85-1717

Frau

Cordes

Sachbearbeitung

1412

+49 5241 85-1650
s.cordes@kreis-guetersloh.de