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Tierschutz

Kurzbeschreibung

Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh überprüft Nutztier- und Heimtierhaltungen sowie Tiertransporte im Kreisgebiet auf die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften.

Dies geschieht auch anlassbezogen aufgrund tierschutzrechtlicher Meldungen.

Außerdem erteilt das Veterinäramt sog. „§11-Erlaubnissse“ für bestimmte Tätigkeiten wie beispielsweise gewerbliche Hunde- und Katzenzucht, Hundetraining, Vermittlung von Auslandshunden und Zulassungen für Tiertransportunternehmen.

Achtung: Das Veterinäramt ist NICHT zuständig für:

  • Belästigung durch Tiere (bspw. Tierlärm, Beißvorfälle mit Hunden à jeweiliges Ordnungsamt der Stadt /Gemeinde)
  • Anmeldung artengeschützter Tierarten
  • Wildtierversorgung

 

Beschreibung

Tierschutzrechtlicher Hinweis / Tierschutzmeldung

Sollten Sie den Eindruck haben, dass Tiere nicht artgerecht gehalten, misshandelt oder gequält werden, so melden Sie sich bitte bei dem örtlich zuständigen Veterinäramt. Das Veterinäramt wird dann den Sachverhalt überprüfen und Maßnahmen ergreifen, falls gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts verstoßen wurde.

Je genauer, desto besser. Wichtig sind dabei folgende Punkte:

  • schriftliche Meldung (s. Download Tierschutzmeldung)
  • möglichst detaillierte Angaben zu Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls sowie Angaben über beteiligte Personen, ggf. Wegbeschreibung geben
  • ggf. Fotos / Videos des Vorfalls oder andere Beweise einreichen
  • ggf. weitere Zeugen nennen, diese sollten möglichst auch persönlich berichten
  • eine eidesstattliche Versicherung über Ihre Aussage kann hilfreich sein

 

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (s. Download)

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten mit Tieren sind insbesondere:

  • Gewerbsmäßige Zucht oder Haltung von Wirbeltieren (außer von landwirtschaftlichen Nutztieren) (u.a. Katzen-, Hundezucht)
  • Unterhaltung eines gewerbsmäßigen Reit- oder Fahrbetriebes (u.a. Anbieten von Reitunterricht)
  • Gewerbsmäßiger Handel mit Wirbeltieren (u.a. Zoofachgeschäft)
  • Betrieb eines Tierheimes oder einer Tierpension (u.a. Hunde- und Katzenpension)
  • Betrieb eines Zoologischen Gartens oder eines Tierparks oder sonstige gewerbsmäßige Zurschaustellung von Tieren
  • Veranstaltung von Tierbörsen oder Tiermärkten
  • Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge (Schädlingsbekämpfer)
  • Ausbildung von Hunden für Dritte oder die Ausbildung der Hunde durch Anleitung der Tierhalter (Hundetrainer)

 

Tiertransporte / Beförderung von Tieren

Im Zusammenhang mit dem Transport von Tieren sind folgende Tätigkeiten tierschutzrechtlich zu beachten und mit der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung abzustimmen:

  • Wer Tiere auf eigene Rechnung oder für Dritte befördert, braucht eine Zulassung als Transportunternehmer gemäß Artikel 10 Absatz 1 bzw. Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005.
  • Wer Fahrer und Betreuer von Straßenfahrzeugen auf denen Tiere befördert werden ist, braucht einen Befähigungsnachweis für das Befördern von Tieren gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005
  • Straßentransportmittel, die für eine lange Beförderung gemäß Artikel 18 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 eingesetzt werden sollen, müssen zugelassen werden.

 

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen