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Tierkörperbeseitigung

Beschreibung

Tierische Nebenprodukte (das sind Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs) sind unschädlich zu beseitigen, wenn sie nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Eine ordnungsgemäße Beseitigung ist erforderlich, um das Auftreten bzw. die Ausbreitung von Tierkrankheiten und Tierseuchen zu verhindern.

Die Abholung und Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte erfolgt im gesamten Kreis Gütersloh durch die Firma

Rendac Icker GmbH Co. KG
Engter Str. 101
49191 Belm – Icker

Fax 05468-77919

kundenservice@rendac.de

Wenn tierische Nebenprodukte anfallen, sind diese grundsätzlich der Fa. Rendac Icker zur Abholung/Beseitigung anzumelden, sofern nicht eine gesetzliche Ausnahme besteht.

Die Meldung ist vorzunehmen über den Tierkörperhelpdesk der Firma Rendac Icker unter der Telefonnummer 0800-7793333.

Für die Abholung von Pferden gibt es  auch ein Anmeldeformular (zu finden unter: https://www.rendac.de/ueber-uns/kontakt), das per Fax oder Mail an die Firma gesendet werden kann.

Alle Kontaktdaten  und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Firma Rendac Icker:  https://www.rendac.de/ueber-uns/kontakt

Die Abholung/Beseitigung tierischer Nebenprodukte ist kostenpflichtig.

Wenn Sie Fragen zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten haben (z.B. zu Ausnahmen von der Abholung/Beseitigung durch die Fa. Rendac Icker), können Sie sich an die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung oder direkt an den genannten Ansprechpartner wenden (siehe Kontakt).

 

Kremierung von Pferden

Seit einiger Zeit ist es auch in Deutschland möglich, dass tote Pferde auf Wunsch der Besitzer eingeäschert werden können, anstatt in einer Tierkörperbeseitigungsanlage beseitigt werden zu müssen. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung durch die örtlich zuständige Behörde erforderlich. Ein Merkblatt und ein Antragsformular für die Pferdekremierung finden Sie auf folgender Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierische-nebenprodukte

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen