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Tierkörperbeseitigung

Beschreibung

Tierische Nebenprodukte (das sind Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs) sind unschädlich zu beseitigen, wenn sie nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Eine ordnungsgemäße Beseitigung ist erforderlich, um das Auftreten bzw. die Ausbreitung von Tierkrankheiten und Tierseuchen zu verhindern.

Die Abholung und Beseitigung dieser tierischen Nebenprodukte erfolgt im gesamten Kreis Gütersloh ab 1. Januar 2025 durch die

SecAnim GmbH
Brunnenstraße 138
44536 Lünen
Deutschland
Telefon: +49 2306 92709-30

Fax: +49 2306 92709-20

E-Mail: luenen@secanim.de

 

Wenn tierische Nebenprodukte anfallen, sind diese grundsätzlich bei der SecAnim GmbH zur Abholung/Beseitigung anzumelden, sofern nicht eine gesetzliche Ausnahme besteht.

Die Meldung ist vorzunehmen über die SecAnim-App oder die o.g. Telefonnummer. Bitte nutzen Sie außerhalb der Geschäftszeiten den Anrufbeantworter.

Alle Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der SecAnim GmbH: https://www.secanim.de/

Die Abholung/Beseitigung tierischer Nebenprodukte ist kostenpflichtig.

Wenn Sie Fragen zur Beseitigung von tierischen Nebenprodukten haben (z.B. zu Ausnahmen von der Abholung/Beseitigung durch die SecAnim GmbH), können Sie sich an die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung oder direkt an den genannten Ansprechpartner wenden (siehe Kontakt).

 

Kremierung von Pferden

Seit einiger Zeit ist es auch in Deutschland möglich, dass tote Pferde auf Wunsch der Besitzer eingeäschert werden können, anstatt in einer Tierkörperbeseitigungsanlage beseitigt werden zu müssen. Dafür ist eine Ausnahmegenehmigung durch die örtlich zuständige Behörde erforderlich. Ein Merkblatt und ein Antragsformular für die Pferdekremierung finden Sie auf folgender Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: https://www.lanuv.nrw.de/themen/tiere/tierische-nebenprodukte

 

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen