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Lebensmittelüberwachung

Beschreibung

Lebensmittelüberwachung

Die amtliche Lebensmittelüberwachung schützt den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführungen und Täuschungen, die von Lebensmitteln, Tabakwaren, Kosmetika und Bedarfsgegenständen ausgehen können.

Bedarfsgegenstände sind z. B. alltägliche Dinge, mit denen der menschliche Körper nicht nur vorübergehend in Berührung kommt (Bekleidung, Bettwäsche, Armbänder usw.); aber auch Spielwaren, Körperpflegemittel, Verpackungen für Lebensmittel, Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Bedarf gehören zu den Bedarfsgegenständen.

Kontrollen und Probenahmen

Die Lebensmittelüberwachung im Kreis Gütersloh kontrolliert unter Berücksichtigung einer vorgenommenen Risikobeurteilung unangemeldet rund 2.500 Betriebe pro Jahr. Zu den Betrieben zählen z.B. Fleischereien, Bäckereien, Lebensmittelgeschäfte, Gaststätten, Haushaltswaren- und Spielwarengeschäfte.

Jährlich werden rund 1.950 Proben in diesen Betrieben entnommen und im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe in Detmold untersucht.

Verbraucherbeschwerden

Wenn Sie Beschwerden nach dem Verzehr von Lebensmitteln haben oder Sie in einem Betrieb unhygienische Zustände gesehen haben, können Sie sich an die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung oder direkt an einen der unten genannten Ansprechpartner wenden.

Beratung für Betriebsinhaber und Betriebsgründer

Bei der Führung, der Neuerrichtung oder der Veränderung eines Betriebes sind die vielfältigen Bestimmungen des Lebensmittelrechts zu berücksichtigen. Wenn Sie beraten werden möchten, können Sie sich an die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung oder direkt an einen der Ansprechpartner wenden.

 

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen