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Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes

Beschreibung

Für Auslandsreisen, Exporte von Tieren oder bei Bedarf auch für den Besuch von Tierschauen werden von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse ausgestellt.

Import von Tieren

Tiere dürfen aus dem Ausland (EU und Drittländer) nur mit einer entsprechenden Gesundheitsbescheinigung des dortigen Amtstierarztes bzw. der zuständigen Veterinärbehörde mitgebracht werden;

Ausnahme: Heimtiere aus EU-Ländern und bestimmten Drittländern im Reiseverkehr). Unter besonderer Beobachtung stehen Tiere, die aus Drittländern bzw. aus EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus Drittländern besteht Meldepflicht bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Export von Tieren

Der Handel und der Export von lebenden Tieren (Ausnahme Heimtiere im Reiseverkehr) und Erzeugnissen unterliegen bestimmten veterinärrechtlichen Regelungen.

Vor dem Export von Tieren in ein anderes EU-Mitgliedsland oder ein Drittland ist es erforderlich, diese Tiere einem Amtstierarzt vorzustellen. Dieser überprüft den Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit der Tiere und stellt dann die vorgeschriebene Gesundheitsbescheinigung aus.

Für Hunde / Katzen

  1. Heimtierausweis, je nach Bestimmungsland
  2. evtl. zusätzliche Unterlagen erforderlich

Für Pferde

  1. Equidenpass, je nach Bestimmungsdrittland
  2. evtl. zusätzlich Blutuntersuchungsbefunde für bestimmte Pferdeseuchen erforderlich

10,- bis 169,- je nach Tierart und -zahl zzgl. Fahrtkosten

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson