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Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gelten Sie als schwerbehindert und Sie haben dann Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können ihre Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung Gütersloh stellen.
In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und beim Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen sogenannte Merkzeichen zuerkannt.
Die Merkzeichen sind:
- G – erhebliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung oder zu Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr mit Kostenbeteiligung und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und zur Parkerleichterung („blauer Parkausweis“))
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- H – Hilflosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
- RF – Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- Bl – Blindheit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und zur Kraftfahrzeugsteuerbefreiung und zur Parkerleichterung („blauer Parkausweis“))
- Gl – Gehörlosigkeit (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
- TBl – Taubblind
- 1. Kl. – Bahnfahrten in der 1. Klasse
Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden usw. als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können. In Deutschland haben Schwerbehinderte per Gesetz besondere Rechte vor allem auf die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
- evtl. vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen
Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (siehe Formulare/Links/Downloads).
Ein Antragsformular (PDF-Dokument) sowie den Link zum Online-Antrag finden Sie ebenfalls unter dem Registerblatt Formulare/Links/Downloads.
Anträge können Sie - wie bisher - auch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort stellen. Schwerbehindertenausweise werden dort auch verlängert.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtung
- 3.3.4: Schwerbehindertenangelegenheiten
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
+49 5241 85-2369 - Fax:
+49 5241 85-2370 - E-Mail:
schwebr@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachgebietsleitung
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Telefon: +49 5241 85-2369
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E-Mail: u.poesse@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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E-Mail: schwebr@kreis-guetersloh.de
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