BIS: Suche und Detail

Heimaufsicht

Beschreibung

Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), ist der Kreis Gütersloh zuständig für die Aufsicht über die Wohn- und Betreuungsangebote.

Zu diesen Angeboten gehören im Kreis Gütersloh:

  • Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot,
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
  • Gasteinrichtungen sowie
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Umfasst sind hiervon Einrichtungen für die Pflege und Betreuung volljähriger Menschen und Angebote für volljährige Menschen mit Eingliederungshilfebedarfen.

Aufgabe der Heimaufsicht ist es, dafür zu sorgen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen beachtet und geschützt werden. Darüber hinaus soll die Heimaufsicht die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung sicherstellen.

Die Überprüfung der Betreuungseinrichtungen erfolgt durch regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen. Grundsätzlich werden die Prüfungen ohne vorherige Ankündigung durchgeführt.

Die Ergebnisse der durchgeführten Regelprüfungen werden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst und veröffentlicht.

Für Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Durch die Aufgabenstellung der Heimaufsicht sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oftmals im Außendienst tätig. Aus diesem Grund wird empfohlen, vor einem Besuch telefonisch einen Termin abzustimmen.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet das Pflegeinfomationssystem Online der Kreisverwaltung - kurz: PfIO - unter www.pflege-gt.de

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen