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Illegale Abfallbeseitigung
Beschreibung
Der Kreis Gütersloh als untere Abfallwirtschaftsbehörde überwacht die Abfallbeseitigung und Abfallverwertung. Er geht auf seinem Gebiet wilden Müllkippen in der Landschaft, unzulässigen Abfallablagerungen (zum Beispiel Bauschutt oder abgestellte Schrottautos) und Abfallverbrennungen nach.
Die untere Abfallwirtschaftsbehörde hat die Möglichkeit, Bußgelder zu erlassen und die Beseitigung wilden Mülls zu verlangen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 4.5.1: Abfall und Boden
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- Wasserstraße 14
- 33378 Rheda-Wiedenbrück
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- Telefon:
+49 5241 85-2703 - Fax:
+49 5241 85-2760 - E-Mail:
abt45@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2745
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E-Mail: s.prill@kreis-guetersloh.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: +49 5241 85-2751
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E-Mail: a.hiemer@kreis-guetersloh.de
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