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Mietwohnraumförderung

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Mieteinfamilienhäusern durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden..

Ziel der Förderung ist es, Haushalten mit geringem Einkommen sowie älteren und behinderten Menschen preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Mit der Förderung besteht die Verpflichtung, für einen Zeitraum von wahlweise 25 oder 30 Jahren den geschaffenen Wohnraum zu einem festgelegten Mietpreis den Haushalten zur Verfügung zu stellen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Der Mietpreis beträgt im Kreis Gütersloh je nach Gemeinde für die Einkommensgruppe A 6,00 €/m² oder 6,50 €/m² und für die Einkommensgruppe B 6,80 €/m² oder 7,40 €/m².

Wer ist antragsberechtigt? Welche Maßnahmen werden gefördert? Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie hoch ist die Fördersumme? Wie sind die Konditionen? Wie läuft das Antragsverfahren?

Antworten auf diese und weitere Fragen liefert umfassend die NRW.BANK.

Für die Bewilligung eines Förderantrages fallen Gebühren in Höhe von 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme an.

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