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Anhänger-Verzeichnis

Beschreibung

Fahrzeugscheine sind grundsätzlich mitzuführen.
Für Fahrzeugkombinationen gibt es jedoch die Möglichkeit, anstelle der Fahrzeugscheine ein Verzeichnis sämtlicher auf den Fahrzeughalter zugelassenen Anhänger (Anhänger-Verzeichnis) mitzuführen.

Die Anhänger-Verzeichnisse werden nach Bedarf des Antragstellers (z. B. entsprechend der Anzahl der Zugmaschinen) bei der Zulassungsstelle formlos schriftlich beantragt.

Der Antrag kann per Post oder E-Mail oder Fax gestellt werden.

Die Anhänger-Verzeichnisse werden entweder direkt übergeben oder nach Absprache zugesandt.

Änderungen bzw. Aktualisierungen zu dem Anhänger-Verzeichnis (z. B. Abmeldung von Anhängern, Neuzugänge) sind der Zulassungsstelle zeitnah mitzuteilen. Die Ausstellung eines neuen Anhänger-Verzeichnisses wird dann in Abstimmung mit der Zulassungsstelle veranlasst.

Antrag mit:

  • Aufstellung der Kennzeichen der Anhänger
  • Anzahl der gewünschten Anhänger-Verzeichnisse

Erstausstellung:

  • Anzahl der Anhänger x 2,60 €
  • Zusätzlich: Anzahl der zusätzlichen Anhänger-Verzeichnisse x 1 €

Änderungen:

  • Je Anhänger-Neuzugang 2,60 €
  • Je Anhänger-Abmeldung 2,60 €
  • Zusätzlich: 1,30 € je Ausfertigung

Zahlungsart

Bar, EC

Rechtsgrundlagen

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson