Kfz: Geschwindigkeitsschild - 100 km/h-Plakette
Kurzbeschreibung
Für einige Fahrzeugarten gelten im Allgemeinen zulässige Höchstgeschwindigkeiten von unter 100km/h. Es besteht die Möglichkeit diese Höchstgeschwindigkeit erhöhen zu lassen.
Beschreibung
Für folgende Fahrzeuge gilt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100km/h:
- Pkw mit Anhänger
- mehrspurige Fahrzeuge mit maximal 3,5 t Gesamtmasse mit Anhänger
- Kraftomnibus
- Kraftomnibus-Anhänger-Kombination
- Wohnmobile (3,5 bis 7,5 t Gesamtmasse)
Diese Höchstgeschwindigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 km/h erhöht werden.
Zur Erkennbarkeit wird außen hinten am Fahrzeug eine Plakette mit der Aufschrift "100" angebracht.
Die Zulassung eines Fahrzeug für die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit auf 100km/h ergibt sich bei Neufahrzeugen aus dem Certificate of Conformity (COC) oder einer Herstellerbescheinigung.
Bei gebrauchten Fahrzeugen ist eine Abnahme des Fahrzeugs bei einer Prüforganisation erforderlich.
100km/h-Plaketten können bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh erworben werden. "Blanko"-Plaketten ohne Siegel sind nicht zulässig. Es besteht die Möglichkeit, nachträglich ein Siegel auf diese Plaketten anzubringen. Dieses Siegel kann im Rahmen der Eintragung der 100km/h-Zulassung angebracht werden.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
ODER
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen
- ggf. Certificate of Conformity (COC) oder eine Herstellerbescheinigung: bei Neuzulassungen
- ggf. Technisches Gutachten von einer Prüforganisation: bei bereits zugelassenen Fahrzeugen
Es ist zu empfehlen, dass Sie sich online einen Termin buchen. So können Sie erhebliche Wartezeiten vermeiden. Eine Terminpflicht besteht allerdings nicht.
Informationen des TÜV bezüglich 100km/h-Zulassungen finden Sie hier.
Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen!
Gebühr für die 100km/h-Plakette | 4,00€ |
Gebühr für das Klebesiegel für eine Blanko-Plakette | 0,30€ |
Gebühr für die nachträgliche Eintragung der 100km/h-Zulassung | von 12,00€ bis 17,10€ |
ggf. Zulassungsgebühren bei Neuzulassung |
Zahlung mit Bargeld oder Girokarte möglich.
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Zuständige Einrichtungen
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Kfz-Zulassungen (2.2.1)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
- Adresszusatz:
Bauteil 7
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de