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Online-Neuzulassung eines Fahrzeugs
Beschreibung
Für Fahrzeuge, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen und weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren, ist ein Antrag auf Neuzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.
Die Zulassung eines neuen Fahrzeugs ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Neuzulassung kann nur durch Privatpersonen und für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.
Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).
Die Online-Neuzulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:
- Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden).
- Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.
Der Versand der Zulassungsunterlagen erfolgt postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- Reservierte/s Kennzeichenschild/er mit ID-Nummer
- Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer
Rechtsgrundlagen
§ 15j Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
47,40 €
Lastschrift
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtung
- 2.2.1: Zulassungen
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 5241 85-1200
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E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de
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