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Online-Zulassung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreises Gütersloh auf einen neuen Halter ohne Kennzeichenwechsel

Beschreibung

Ein Fahrzeug ist zugelassen und soll jetzt auf einen anderen Halter im Kreis Gütersloh zugelassen werden.

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter innerhalb des Kreises Gütersloh ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Zulassung kann nur durch Privatpersonen und für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).

Die Online-Zulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist nach dem 01.01.2018 zugelassen worden.
  • Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden).
  • Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.

Erfolgt die Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Halter unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens ist, nach Abruf des elektronischen Zulassungsbescheids im Portal, die ununterbrochene Nutzung des Fahrzeugs möglich.

Der Zulassungsbescheid ist bis zum Erhalt der neuen Zulassungsbescheinigung mit sich zu führen.

WICHTIG!!!
Erfolgt kein Abruf des elektronischen Zulassungsbescheids im Portal,
erfolgt der Versand der Unterlagen postalisch.
Die Nutzung des Fahrzeugs darf erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.
  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  3. Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
  4. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  5. Bericht über die HU/SP, ggf. HU/SP-Prüfziffer
  6. Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer

23,40 €

Lastschrift

Rechtsgrundlagen

§ 15l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

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