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Arbeitslosengeld II
Beschreibung
Der Antrag auf Arbeitslosengeld II ist grundsätzlich in der lokalen Geschäftsstelle des Jobcenters Kreis Gütersloh an Ihrem Wohnort zu stellen.
Die Antragsformulare zum Arbeitslosengeld II können Sie sich in den Geschäftsstellen des Jobcenters Kreis Gütersloh aushändigen lassen oder herunterladen (Download Formulare).
Wo beantrage ich Arbeitslosengeld II?
Ort | Sachgebiet |
Borgholzhausen | |
Gütersloh | Materielle Hilfen Mitte 1 (Sachgebiet 5.4.2) und Materielle Hilfen Mitte 2 (Sachgebiet 5.4.3) |
Halle (Westf.) | |
Harsewinkel | |
Herzebrock-Clarholz | |
Langenberg | |
Rheda-Wiedenbrück | |
Rietberg | |
Schloß Holte-Stukenbrock | |
Steinhagen | |
Verl | |
Versmold | |
Werther (Westf.) |
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
- sämtliche Antragsformulare, ausgefüllt und unterschrieben
- Personalausweise oder Pässe aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
- Krankenversicherungskarten (sonst Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse) und Sozialversicherungsausweise von allen
- Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Freizügigkeitsbescheinigung, Schulbescheinigung bei Kindern ab 15 Jahren
- Mietvertrag, letzte Jahresabrechnung des Vermieters und des Energielieferanten (z.B. Stadtwerke); bei Eigentum: aktueller vollständiger Grundbuchauszug, Nachweise über sämtliche Nebenkosten, letzter Darlehenskontoauszug
- sämtliche Nachweise über Ihre Einkünfte: z.B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate, Bescheide über sämtliche Sozialleistungen, die Sie erhalten, Nachweis über Ihre Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, Nachweise über Unterhaltsregelungen (z.B. Scheidungsurteil, Unterhaltsfestsetzung)
- sämtliche Nachweise über Ihr Vermögen: von allen Konten die vollständigen Kontoauszüge der letzten drei Monate, aktuelle Nachweise über Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge etc., bei kapitalbildenden Lebens- oder privaten Rentenversicherungen die Versicherungspolice und ein Nachweis über den aktuellen Stand, bei Grundvermögen: Nachweis über das Eigentum (vollständiger Grundbuchauszug) und den aktuellen Wert der Immobilie/ des Grundstücks sowie Nachweis über die Belastungen, Kfz-Schein
Bitte beachten Sie:
- Bringen Sie zu jeder Vorsprache im Jobcenter Kreis Gütersloh einen gültigen Ausweis oder Pass mit!
- Falls Sie nicht gut Deutsch sprechen können, bringen Sie eine Person mit, die für Sie übersetzen kann!
- Sie sind verpflichtet, aktiv an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitzuwirken. Es ist daher zwingend erforderlich, dass alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft parallel zur Antragstellung durch einen Arbeitsberater des Jobcenters beraten werden.
- Die Informationsstelle im Jobcenter Kreis Gütersloh informiert Sie über Ihren zuständigen Ansprechpartner und den Zugang zur Arbeitsberatung. Bitte bringen Sie zu dem Termin in der Arbeitsberatung Ihren aktuellen Lebenslauf und ggfls. Ihren Arbeitsvertrag bzw. Ihr Kündigungsschreiben mit.
Zuzug aus einer anderen Stadt?
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in den Kreis Gütersloh umziehen und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Arbeitslosengeld II bezogen haben, benötigen Sie von Ihrem bisherigen Jobcenter eine sogenannte Zusicherung zum Umzug.
- Wenden Sie sich bitte vor dem Umzug bzw. vor der Anmietung einer Wohnung im Kreis Gütersloh unbedingt an Ihr bisher zuständiges Jobcenter, um die für Ihren Umzug notwendige Zusicherung einzuholen. Das Jobcenter ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Zur Feststellung, ob die Kosten für Ihre neue Unterkunft angemessen sind, ist das Jobcenter Kreis Gütersloh zu beteiligen.
- Nach positiver Entscheidung des bisher zuständigen Jobcenters über die Notwendigkeit Ihres Umzugs und die Angemessenheit der neuen Wohnung können Sie dann beim Jobcenter Kreis Gütersloh Leistungen beantragen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- 5.4: Materielle Hilfen
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- Postfach 1665
- 33324 Gütersloh
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Zuständige Kontaktperson
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Profil: Link
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Telefon: +49 5241 85-4300
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E-Mail: jobcenter@kreis-guetersloh.de
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