Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Kurzbeschreibung
Mitmachen möglich machen! Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Bildungsangeboten in der Schule oder Kita, sowie an Aktivitäten im sozialen und kulturellen Bereich (beispielsweise in Vereinen und bei Ferienfreizeiten).
Dazu gehören beispielsweise Schulausflüge, Klassenfahrten, Vereinsbeiträge oder Ferienfreizeiten. Die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita oder Tagesbetreuung wird ebenso gefördert wie geeignete Nachhilfe, wenn die schulrechtlich festgelegten Lernziele gefährdet sind.
Beschreibung
Welche Leistungen gibt es für mein Kind?
Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
Es gibt viele tolle Angebote für Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule. Diese Angebote im sozialen und kulturellen Bereich (Teilhabe) werden mit einem monatlichen Betrag von bis zu 15 € (180,00 € im Jahr) unterstützt. Ab Geburt haben Kinder einen Anspruch auf diese Leistungen.
- Vereinsbeiträge: Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport und Kultur
- Unterrichtskosten: In künstlerischen Fächern, wie beispielsweise Instrumentalunterricht (teilweise auch in Musikklassen) oder Kunstunterricht
- Kurse: Ein vielfältiges Angebot an Kursen von Schwimmkursen bis hin zu Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKIP), Babyschwimmen wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern
- Freizeiten: Teilnahmekosten an gemeinschaftlichen Freizeiten anerkannter Anbieter. Das können Ferienfreizeiten, Sportkamps oder kirchliche Angebote sein bei denen das gemeinschaftliche Erleben im Vordergrund steht.
Leistungen für Bildung in Schule, Kita oder Kindertagespflege:
Leistungen für Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule oder Berufsschule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Aber auch für Kitakinder oder Kinder in der Tagespflege.
- Schulbedarf: Mit dem Schulbedarfspaket können Schulmaterialien wie beispielsweise Schulranzen, Stifte, Taschenrechner, Kopierkosten und Mappen finanziert werden. Der Betrag wird jährlich angepasst und jeweils im August und im Februar ausgezahlt. Zur Einschulung und ab dem 16. Lebensjahr reichen Sie bitte eine aktuelle Schulbescheinigung ein.
- Ausflüge und Klassenfahrten von der Schule, Kindertagesstätte (Kita) oder Tagespflege: Wenn die Schule, die OGS, Kita oder Tagespflege mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, können die Kosten übernommen werden. Übernommen werden die Kosten der Fahrt oder des Ausflugs, nicht jedoch Kosten für Ausrüstungsgegenstände wie beispielsweise Rucksäcke oder das Taschengeld.
- Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort: Die Schule, die Kita oder die Tageseltern bieten ein regelmäßiges, gemeinsames Mittagessen an? Dann können die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket vollständig übernommen werden. Nicht zum Mittagessen gehören Getränke, Snacks oder das Frühstück.
- Angemessene Lernförderung: Reichen die Förderangebote und die Unterstützung in der Schule nicht aus, um beispielsweise die Versetzung oder den Schulabschluss zu erreichen? Oder gibt es andere Schwierigkeiten wie Sprachkenntnisse, eine Lese-/Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie? Vielleicht wäre eine bessere Schulformempfehlung möglich? Die Kosten für eine angemessene Nachhilfe können auf Antrag erstattet werden, wenn die Notwendigkeit der Lernförderung von der Schule bestätigt wird. Beachten Sie bitte, dass der Förderbedarf durch die Lehrer auf der Anlage zum Antrag "Lernförderung" bescheinigt werden muss und die Leistungen erst ab der Antragstellung übernommen werden können.
- Schülerbeförderung: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Schulträger die Kosten für die Schülerbeförderung. Fallen Eigenanteile an oder hat die Schule ein besonderes Schulprofil, kann ein Antrag auf Schülerbeförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gestellt werden.
Im Kreis Gütersloh erhalten Sie eine Bildungskarte, auf der bereits Budgets für die meisten Bildungs- und Teilhabeleistungen hinterlegt sind. Diese Karte müssen Sie nur noch beim Anbieter vorlegen. Lediglich für die Lernförderung und die Schülerbeförderung müssen Sie noch gesonderte Anträge stellen.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sowie im § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und im § 3 Absatz 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Wo stelle ich den Antrag?
Den Antrag können Sie beim Jobcenter Kreis Gütersloh, Sachgebiet Bildung und Teilhabe stellen.
Das Jobcenter Kreis Gütersloh bewilligt die Leistungen für Bildung und Teilhabe für alle Anspruchsberechtigten, egal ob Kinderzuschlag-Empfänger, Wohngeldbezieher, Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II- oder SGB XII-Leistungsbezieher
Wie beantrage ich Leistungen für mein Kind?
Teilen Sie uns einfach mit, dass Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten!
Nutzen Sie hierzu unseren Onlineantrag. Alternativ steht Ihnen auch unsere Jobcenter Gütersloh App zur Verfügung.
Im Downloadbereich unserer Internetseite finden Sie ergänzende Formulare, wie beispielsweise die „Anlage Lernförderung“ für die Nachhilfe, die Sie bitte von der Schule ausfüllen lassen.
Wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen, reichen Sie bitte Ihren aktuellen Leistungsbescheid ein.
Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe können erst auf der Bildungskarte zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nach dem SGB XII) hier vorliegt. Sollten Sie Leistungen vom Jobcenter oder Asylbewerberleistungen beziehen, sind keine weiteren Nachweise notwendig.
Zur Einschulung und ab dem 16. Lebensjahr reichen Sie bitte immer eine aktuelle Schulbescheinigung ein, damit das Schulbedarfspaket bewilligt werden kann.
Erst wenn Sie die Nachweise eingereicht haben, können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Ein Recht auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie so lange, wie Sie Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen erhalten.
Weitere Informationen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten Sie auf unserer Internetseite zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Wer kann Leistungen bekommen?
Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Bürgergeld,
- Kinderzuschlag,
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- Wohngeld oder
- Asylbewerberleistungen
Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Aber auch Kitakinder oder Kinder in der Tagespflege.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Sie haben noch keine Bildungskarte für Ihr Kind und beziehen Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen?
Dann stellen Sie bitte über unser Onlineangebot einen Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
Sie haben noch keine Bildungskarte für Ihr Kind und bekommen Leistungen vom Jobcenter?
Teilen Sie uns kurz mit, dass Sie die Bildungskarte für Ihr Kind benötigen. Dazu genügt eine kurze Information über die Jobcenter App, das Onlineangebot oder per E-Mail an but@kreis-guetersloh.de.
Es entstehen für Sie keine Kosten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Jobcenter: Bildung und Teilhabe (BuT) (5.4.7)
-
- Auf dem Stempel 5
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-4469 - E-Mail:
but@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-4469
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E-Mail: but@kreis-guetersloh.de