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Frühe Hilfen

Beschreibung

Frühe Hilfen stellen niedrigschwellige Angebote wie zum Beispiel Babyschwimmen, Spiel- und Krabbelgruppen oder Elternberatung für alle (werdenden) Eltern in der sozialen Infrastruktur einer Kommune dar. 

Früh versteht sich an dieser Stelle im doppelten Sinne. Es geht zum einen um das frühe Lebensalter des Kindes (ab der Schwangerschaft bis einschließlich des 3. Lebensjahrs), früh ist zum anderen aber auch gleichzeitig als frühzeitiger Zeitpunkt ausgelegt. Also, bevor Überforderung und/oder Probleme in der Familie entstehen.

Ziel ist es, Eltern bedarfsgerecht zu fördern, zu unterstützen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern frühzeitig zu stärken. Frühe Hilfen tragen maßgeblich zu gesundem Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.

Viele Angebote für Familien mit Kindern bis 6 Jahren im Kreis Gütersloh finden Sie unter www.familie-gt.de oder auf den Homepages unserer Keisfamilienzentren: https://www.wi-gt.de/erziehung-bildung/erziehung/familienzentren/.

Zuständigkeiten:

Für Steinhagen, Halle (Westf.), Werther (Westf.), Borgholzhausen

Regionalstelle Nord

Für Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Langenberg

Regionalstelle Ost

Für Harsewinkel, Versmold, Herzebrock-Clarholz

Regionalstelle West

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen