Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Beglaubigung von Bescheinigungen bei Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beglaubigung der vom verschreibenden Arzt / Ärztin ausgestellten Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln bei Grenzübertritt in Schengener Vertragsstaaten und außerhalb des Schengen-Raumes.
Entstehende Kosten:
10 Euro pro Dokument
Barzahlung
Schengener Abkommen
Personalausweis / Reisepass, ausgefülltes ärztliches Formblatt.
Zuständige Einrichtungen
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Gesundheit (6.2)
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- Straße: Herzebrocker Straße Hausnummer: 140
- PLZ: 33334 Ort: Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-1664 - Fax:
05241 85-1717 - E-Mail:
abt62@kreis-guetersloh.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 05241 85-1652