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Hygieneüberwachung sowie An- und Abmeldungen von Tätigkeiten und Dienstleistungen

Kurzbeschreibung

Das Gesundheitsamt übernimmt die infektionshygienische Überwachung spezifischer Einrichtungen im Kreis Gütersloh. Träger von Einrichtungen können Meldungen hier einreichen und sich beraten lassen. 

Neben der infektionshygienischen Überwachung des Gesundheitsamtes müssen nach §17 ÖGDG in Verbindung HygVO NRW relevante Einrichtungen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit anzuzeigen. Sollte das bisher nicht erfolgt sein ist es möglich dies zeitnah nachzuholen.

Beschreibung

Zu den relevanten Einrichtungen zählen:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Dialyseeinrichtungen
  • Schulen, Kindertagesstätten, sonstige Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • Teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen
  • Behandlungs- oder Vorsorgeeinrichtungen
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Intensiv-Pflege WG
  • Justizvollzugsanstalten
  • Einrichtungen des Bestattungswesens
  • Badegewässer
  • nach HygVO relevante Einrichtungen z.B. Tattoo, Fußpflege, Podologie, Friseur, Kosmetik, Nageldesign etc.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen