Heilpraktiker/in: Anzeige Aufnahme oder Beendigung der Tätigkeit
Kurzbeschreibung
Das Gesundheitsamt überwacht die Berechtigung zur Ausübung eines Gesundheitsfachberufs und zur Führung von Berufsbezeichnungen wie Heilpraktiker/in. Die berufliche Tätigkeit ist vor erstmaliger Ausübung beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Weiterhin ist die Beendigung der Berufsausübung zu melden.
Beschreibung
Im Zusammenhang mit der Überwachung sind diese Daten aktuell zu halten.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Gesundheit: Medizinalaufsicht und Verwaltung (6.2.5)
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- Herzebrocker Straße 140
- 33334 Gütersloh
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- Telefon:
05241 85-0 - Fax:
05241 85-4000
- Telefon:
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