BIS: Suche und Detail

Heilpraktiker/in: Anzeige Aufnahme oder Beendigung der Tätigkeit

Kurzbeschreibung

Das Gesundheitsamt überwacht die Berechtigung zur Ausübung eines Gesundheitsfachberufs und zur Führung von Berufsbezeichnungen wie Heilpraktiker/in. Die berufliche Tätigkeit ist vor erstmaliger Ausübung beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Weiterhin ist die Beendigung der Berufsausübung zu melden. 

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen