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Schülerfahrkosten: Deutschlandticket

Kurzbeschreibung

Die folgenden Hinweise gelten ausschließlich für Schulen in Trägerschaft des Kreises Gütersloh. Eine Übersicht dieser Schulen finden Sie hier.

Beschreibung

Deutschlandticket

Anspruchsberechtigt sind:

  • Berufskollegs: Schülerinnen und Schüler, die eine vollzeitschulische Ausbildung absolvieren. Ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler der Fachschulen für Weiterbildung.
  • Förderschulen: Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 8, sofern die Nutzung des ÖPNV möglich und zumutbar ist und auf die Mitfahrt im Schülerspezialverkehr verzichtet wird. Ein früherer Beginn kann in Absprache mit der jeweiligen Schule geprüft werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Schulsekretariat.

An den Berufskollegs wird das Ticket nach der Aufnahme an der Schule sowie der Erfüllung der Anspruchsvorausetzungen über das Sekretariat ausgestellt. Außerdem muss zur Ausstellung eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung an die OWL Verkehr GmbH abgegeben werden. Das Formular erhalten Sie auf den Homepages der Berufskollegs oder im Schulsekretariat.

An den Förderschulen wird das Ticket auf Antrag ausgestellt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Sekretariat. Das Ticket wird nur dann ausgestellt, wenn die Voraussetzungen nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW erfüllt sind.

Die Ausgabe des Deutschlandtickets erfolgt für die Berufskollegs als digitales Handyticket und für die Förderschulen als personalisierte Chipkarte. Beide Varianten dienen als Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung des ÖPNV.

Besteht bereits eine Chipkarte, z. B. durch den vorherigen Besuch einer anderen Schule, wird diese weiterverwendet und für das neue Schuljahr freigeschaltet. Eine neue Chipkarte wird in diesem Fall nicht ausgegeben.

Mit der Ausgabe des Deutschlandtickets sind sämtliche Ansprüche auf Erstattung von Fahrkosten grundsätzlich abgegolten.

Weitere Hinweise zum Deutschlandticket finden Sie auf der Homepage der OWL Verkehr GmbH: Deutschlandticket. Sollte Sie Ihre Chipkarte verloren haben, finden Sie hier alle notwendigen Informationen: Deutschlandticket verloren

 

SchülerTicket Westfalen

Anspruchsberechtigt sind:

  • Weiterführende Schulen: Schülerinnen und Schüler des Kreisgymnasium Halle (Westf.) und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule mit den Standorten in Borgholzhausen und Werther (Westf.).

Das Ticket wird bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 im Solidarmodell, ohne die Durchführung einer Anspruchsprüfung, an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt dabei für die Jahrgänge 5 bis 7 als papiergebundenes Ticket und ab dem Jahrgang 8 als digitales Handyticket.

Mit der Ausgabe des SchülerTickets Westfalen sind sämtliche Ansprüche auf Erstattung von Fahrkosten grundsätzlich abgegolten.

Weitere Hinweise zum SchülerTicket Westfalen finden Sie auf der Homepage der OWL Verkehr GmbH: SchülerTicket Westfalen Sollte Sie Ihre Chipkarte verloren haben, finden Sie hier alle notwendigen Informationen: SchülerTicket Westfalen verloren.

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