Schülerfahrkosten: Schülerspezialverkehr
Kurzbeschreibung
Die folgenden Hinweise gelten ausschließlich für Schulen in Trägerschaft des Kreises Gütersloh. Eine Übersicht dieser Schulen finden Sie hier.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen des Kreises Gütersloh werden in der Regel im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs befördert. An einigen Schulen werden in den höheren Jahrgängen (i.d.R ab Jahrgang 8) vorrangig ÖPNV-Tickets ausgegeben, soweit die Nutzung des ÖPNV möglich und zumutbar ist. An den meisten Schulen wird vorausgesetzt, dass eine Anspruchsvoraussetzung nach der Schülerfahrkostenverordnung vorliegt, z.B. der Schulweg länger ist als 2 km, 3,5 km oder 5 km.
Beschreibung
Zur Durchführung des Schülerspezialverkehrs wird i.d.R. nach europaweiter Ausschreibung ein Beförderungsunternehmen mit der Beförderung der Schülerinnen und Schüler einer Schule beauftragt. Der Kreis Gütersloh legt dabei Wert auf die Qualität der Beförderung. Die Fahrzeit darf in der Regel eine Stunde je Weg nicht überschreiten. Das Fahrpersonal ist zu einem respektvollen und freundlichen Umgang mit den Schülerinnen und Schülern verpflichtet.
Die Schülerinnen und Schüler werden abhängig von Ihrem Förderschwerpunkt von ihrer Wohnung oder an festgelegten Haltestellen abgeholt und mit weiteren Schülerinnen und Schülern zur Schule gefahren. Nach Schulschluss erfolgt dann die entsprechende Rückbeförderung.
Die Teilnahme am Schülerspezialverkehr ist freiwillig. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler müssen sich jedoch an gewisse disziplinarische Regeln halten. In besonderen Fällen können Schülerinnen und Schüler vom Schülerspezialverkehr ausgeschlossen werden. In diesen Fällen sind die Erziehungsberechtigten zur Beförderung ihres Kindes verpflichtet. Eine Kostenerstattung erfolgt dann auf Grundlage einer Kilometerpauschale.
Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, kann die Übernahme von Taxikosten im Rahmen einer Einzelbeförderung erfolgen. Eine Einzelbeförderung können Sie oben im Reiter unter dem Punkt Onlinedienstleistungen beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Nutzung des Formulars bei der BundID registriert sein müssen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Schulverwaltung (3.1.2)
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- Straße: Herzebrocker Straße Hausnummer: 140
- PLZ: 33334 Ort: Gütersloh
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 05241 85-1521
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E-Mail: a.sacher@kreis-guetersloh.de