BIS: Suche und Detail

Immissionsschutz: Genehmigung nach BImSchG (Repowering)

Kurzbeschreibung

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Beschreibung

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Zur Eröffnung des elektronischen Verfahrens zunächst

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der wesentlichen Änderung einer Anlage die Pflichten des Betreibers entsprechend des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
  • Im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens sind nur Anforderungen zu prüfen, soweit durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand unter Berücksichtigung der auszutauschenden Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden, die für die Prüfung nach dem BImSchG erheblich sein können

Elektronisches Verfahren (empfohlen):

  • Reichen Sie das Antragsformular und die Bevollmächtigung per E-Mail ein.
  • Anschließend erhalten Sie die Zugangsdaten für einen digitalen Projektraum.
  • Dort können Sie die Antragunterlagen hochladen und – bei Bedarf – fehlende Unterlagen ergänzen. Über Rückfragen der zur Stellungnahme aufgeforderten Träger öffentlicher Belange werden Sie laufend informiert.
  • Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Schriftliches Verfahren:

Bitte sprechen Sie uns direkt an.

Die Gebühren ergeben sich aus der Tarifstelle 4.6.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.

Siehe Anlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Tarifstelle 04 (Ziffer 4.6.1.1) Link

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen